- Startseite >>
- Luft >>
- Recht/Vollzug >>
- Details
ZuV 2012 - Zuteilungsverordnung 2012
Vollzitat: Zuteilungsverordnung 2012 vom 13. August 2007 (BGBl. I S. 1941), die durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1475) geändert worden ist
- Volltext (Juris)
- Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Die Zuteilungsverordnung 2012 konkretisiert bestimmte Anforderungen das Zuteilungsgesetzes 2012 und des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG).
Die Verordnung enthält u.a.:
- nähere Bestimmungen zur Berechnung der Zuteilung von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen
- Antragserfordernisse für Betreiber
- Regeln für die Berechnung der CO2-Emissionen
- Art und Überprüfung der beizubringenden Nachweise.
Für wen gilt die Regelung?
Die ZuV 2012 richtet sich an Betreiber von Anlagen, die am Emissionshandel teilnehmen. Die entsprechenden Anlagenarten sind im Anhang 1 des TEHG aufgeführt.
Wer ist zuständig?
Zuständige nationale Stelle für den Emissionshandel ist die im Umweltbundesamt eingerichtete Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Aktuelle Änderungen
Änderung vom 21. Juli 2011
Die ZuV 2012 wurde durch Art. 11 des Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels redaktionell angepasst.Weiterführende Informationen
Links
- Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt): Formularanwendungen der DEHSt
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Information zu den Änderungen des Anwendungsbereichs des CO2-Emissionshandels in der zweiten Handelsperiode (2008-2012)
- Kurzinfo Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012)
- Fachwissen Emissionshandel




