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Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen gem. § 25 StrlSchG - Genehmigungsantrag
Quelle: LfU
Die Merkblätter des LfU sind eine Anleitung zur Beantragung einer Genehmigung nach § 52 StrlSchG, die zur Beschäftigung in Kontrollbereichen fremder Anlagen notwendig sind. Der damit erworbene Strahlenpass muss beim Betreten von fremden Kontrollbereichen mitgeführt werden.
Auf der Internetseite des LfU-Hauptangebots finden Sie
- den Genehmigungsantrag für eine Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen gem. § 15 StrlSchV,
- das dazugehörige Merkblatt,
- die Liste der Kursstätten für den Erwerb der Fachkundegruppe 5 im Strahlenschutz,
- Hinweise zur Registrierung und Führung von Strahlenpässen.