Betrieblicher Umweltschutz in Bayern - Gewusst wie!

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Gewerbeaufsichtämter bei den Regierungen

Vollzug des Chemikalienrechts, Vollzug der Stoffverbote nach Link internElektroG (Umsetzung der RoHS-Richtlinie)

Gewerbeaufsichtämter bei der Regierung

Link externMittelfranken
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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Informationen und Orientierungshilfe bei der Umsetzung von REACH und unterstützt bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe.

Die Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide, ist zuständig für die Durchführung von gesetzlichen Regelungen, deren Ziel der Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen ist.

Nationale REACH-Auskunftstelle in Deutschland
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund

E-Mail: Email-Linkreach-info@baua.bund.de
Tel: 0180 3 243643
Fax: 0180 3 243644

Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide
Postfach 17 02 02
44061 Dortmund E-Mail: Email-Linkchemg@baua.bund.de
Fax: 0231 9071-2679

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Bayerisches Informationsangebot zu REACH für Behörden und Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen

REACH-Infoline

E-Mail: Email-Linkreach@lgl.bayern.de
Tel.: 09131 / 6808-4400

Industrie- und Handelskammer (IHK)