Betrieblicher Umweltschutz in Bayern - Gewusst wie!
 

Ansprechpartner

Zuständige Naturschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden und in Ausnahmefällen die Regierungen. Wenden Sie sich am besten zuerst an die Untere Naturschutzbehörde in Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.


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Untere Naturschutzbehörden an den Kreisverwaltungsbehörden

Genehmigungsverfahren im Rahmen der Eingriffsregelung
Beratung in Naturschutzfragen
Auskünfte über Beschränkungen des Betretungsrechts
Erlass von Rechtsverordnungen über Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile

Link externAdresse Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (Quelle: Liste der Kommunalen Spitzenverbände und der AKDB). Fragen Sie in der Vermittlung nach der für den Naturschutz zuständigen Abteilung (i.d.R. sind dies die Unteren Naturschutzbehörden).

Oder:
Ansprechpartner über den Link externBayerischen Behördenwegweiser . Dort unter Leistungen der Behörden -> Suche nach Naturschutz und Eingabe Ihres Wohnorts in der linken Spalte.

Regierungen

Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes Ausnahme und Befreiungen von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnungen
Ausweisung von Naturschutzgebieten

Link externReg. von Oberbayern
Link externReg. von Niederbayern
Link externReg. von Oberfranken
Link externReg. von Mittelfranken
Link externReg. von Unterfranken
Link externReg. von Schwaben
Link externReg. der Oberpfalz

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Natura 2000
Konzepte zur Landschaftsökologie
Landschaftsplanung; Landschaftsentwicklungskonzepte
Konzepte zur Erholungs,- Sport- und Freizeitnutzung
Biotopkartierung; Artenschutzkartierung
Rote Listen Pflanzen und Tiere
Arten- und Biotopschutzprogramme
Artenhilfsprogramme

Link externIhre Ansprechpartner im LfU (nach Zuständigkeiten)