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Ansprechpartner
Zuständige Naturschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden und in Ausnahmefällen die Regierungen. Wenden Sie sich am besten zuerst an die Untere Naturschutzbehörde in Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.
Untere Naturschutzbehörden an den Kreisverwaltungsbehörden
Genehmigungsverfahren im Rahmen der Eingriffsregelung
Beratung in Naturschutzfragen
Auskünfte über Beschränkungen des Betretungsrechts
Erlass von Rechtsverordnungen über Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile
Adresse Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (Quelle: Liste der Kommunalen Spitzenverbände und der AKDB). Fragen Sie in der Vermittlung nach der für den Naturschutz zuständigen Abteilung (i.d.R. sind dies die Unteren Naturschutzbehörden).
Oder:
Ansprechpartner über den
Bayerischen Behördenwegweiser . Dort unter Leistungen der Behörden -> Suche nach Naturschutz und Eingabe Ihres Wohnorts in der linken Spalte.
Regierungen
Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes Ausnahme und Befreiungen von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnungen
Ausweisung von Naturschutzgebieten
Reg. von Oberbayern
Reg. von Niederbayern
Reg. von Oberfranken
Reg. von Mittelfranken
Reg. von Unterfranken
Reg. von Schwaben
Reg. der Oberpfalz
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Natura 2000
Konzepte zur Landschaftsökologie
Landschaftsplanung; Landschaftsentwicklungskonzepte
Konzepte zur Erholungs,- Sport- und Freizeitnutzung
Biotopkartierung; Artenschutzkartierung
Rote Listen Pflanzen und Tiere
Arten- und Biotopschutzprogramme
Artenhilfsprogramme
Ihre Ansprechpartner im LfU (nach Zuständigkeiten)




