Betrieblicher Umweltschutz in Bayern - Gewusst wie!
 

Ansprechpartner

Zuständige Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden und in Ausnahmefällen die Regierungen oder Bergämter. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Umweltabteilung in Ihrer Kreisverwaltungsbehörde bzw. direkt an den zuständigen Umweltschutzingenieur.


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Kreisverwaltungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte)

Genehmigung von Anlagen nach dem BImSchG
Beratung
Überwachung

Link externAdresse Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (Quelle: Liste der Kommunalen Spitzenverbände und der AKDB. Fragen Sie in der Vermittlung nach der für den Lärmschutz zuständigen Abteilung (i.d.R. sind dies die Umweltingenieure).

oder:
Ansprechpartner über den Link externBayerischen Behördenwegweiser. Dort Behördenleistungen wählen und im Suchfeld Lärmschutz eingeben. Auf Ihren Wohnort zugeschnittene Informationen erhalten Sie, wenn Sie in der linken Spalte Ihren Wohnort eingeben.

Regierungen

Genehmigung von
- Anlagen der öffentlichen Stromversorgung,
- Abfallbeseitigungsanlagen,
- Tierkörperbeseitigungsanstalten

Zuständig sind die Sachgebiete 50 in den Regierungen. Im einzelnen sind dies:

Link externReg. von Oberbayern
Link externReg. von Niederbayern
Link externReg. von Oberfranken
Link externReg. von Mittelfranken
Link externReg. von Unterfranken
Link externReg. von Schwaben
Link externReg. der Oberpfalz

Bergamt Südbayern (zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Schwaben) Bergamt Nordbayern (zuständig für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz)

Genehmigung und Überwachung von Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen (Bergwerke, Tagebaue, Aufbereitungen, Untergrundspeicher, Bohrungen, Besucherbergwerke- und höhlen)
Vollzug bergrechtlicher, arbeitssicherheitlicher und umweltrechtlicher Vorschriften (Bundesberggesetz, Bergverordnungen, Wassergesetze, Immissionsschutzgesetze, Naturschutzgesetze, Waldgesetze)

Link externRegierung von Oberbayern - Bergamt Südbayern
Link externRegierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern

Städte- und Gemeindeverwaltungen

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und als Verordnungen erlassen.

Link externAdresse Ihrer Gemeinde / Stadtverwaltung (Quelle: kommunale Spitzenverbände und AKDB)

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Allgemeine Fragen zum Lärm- und Erschütterungsschutz bei genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
In Einzelfällen:
Begutachtung von Anlagen in Genehmigungsverfahren
Beratung vor und während der Planungsphase

Link externIhre Ansprechpartner im LfU (nach Zuständigkeiten)