- Startseite >>
- Abfall >>
- Ansprechpartner
Ansprechpartner
Folgende online-Informationssysteme helfen Ihnen in vielen Fragen weiter:
- Wissenswertes zur lokalen Abfallentsorgung, Abfallfachinformationen, branchenspezifische Veröffentlichungen, Förderprogramme finden Sie im
- Verwerterfirmen, Verwertungsverfahren, Verfahrensbeschreibungen, Verwertungswege, AVV-Abfallverzeichnis bietet die
- Entsorgungsfachbetriebe, Technische Überwachungsorganisationen, Entsorgergemeinschaften finden Sie in der
Die immissionsschutz- und abfallrechtlichen Genehmigungen und die abfallrechtliche Überwachung sind Aufgaben der kreisfreien Städte und der Landratsämter als staatliche Verwaltungsbehörden, der Regierungen und des Landesamtes für Umwelt. Während die Erfassung, Verwertung, Behandlung und Beseitigung des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle Aufgabe der Kommunen als entsorgungspflichtige Körperschaften ist, handelt es sich beim Vollzug des Abfallrechts (z. B. im Rahmen der Genehmigung und Überwachung) um eine staatliche Aufgabe. Diese wird von den Landratsämtern und den kreisfreien Städten als Kreisverwaltungsbehörden erledigt.
Daher sind in den Kreisverwaltungen in der Regel die Sachbearbeiter im Bereich Abfallrecht auch nicht identisch mit den Verantwortlichen der Kommunalen Abfallwirtschaft.
Kommunale Abfallwirtschaft (Landkreise, kreisfreie Städte, Kommunale Abfallwirtschaftsunternehmen, Abfallzweckverbände)
Abfallberatung, Abfallentsorgung, Abfallgebühren, Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten, Erstellen von Abfallbilanzen
LfU-Hauptangebot: Ansprechpartner Kommunale Abfallwirtschaft
Kommunale Abfallwirtschaftsunternehmen (PDF - 260KB)
Zweckverbände für Abfallwirtschaft (PDF - 144KB)
Entsorgungspflichtige kommunale Abfallwirtschaftsunternehmen und Zweckverbände (PDF - 203KB)
Entsorgungspflichtige Landkreise (PDF - 161KB)
Entsorgungspflichtige kreisfreie Städte (PDF - 136KB)
staatliche Landratsämter und Umweltämter der kreisfreien Städte (Genehmigungsbehörden)
Abfallrecht, Genehmigung von Anlagen zur Abfallentsorgung, Transportgenehmigungen, Bestätigung von Entsorgungsnachweisen
Umweltämter der Kreisfreien Städte (PDF, 211 kB, Quelle LfU )
Landratsämter (PDF, 526 kB, Quelle LfU )
Handwerkskammer (HWK)
Abfallberatung und Beratung zu Fragen zu Abfallrecht, Abfallentsorgung, Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen für handwerkliche Unternehmen
HWK für Mittelfranken
HWK für München und Oberbayern
HWK für Niederbayern Oberpfalz
HWK für Oberfranken
HWK für Schwaben
HWK für Unterfranken
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Zum Beispiel Abfallberatung, Beratung Abfallrecht und Abfallentsorgung
Regierungen
grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (Einfuhr und Ausfuhr von Abfällen, Abfallimporte und Abfallexporte), Genehmigung von Anlagen zur Abfallentsorgung (für überwachungsbedürftige und besonders überwachungsbedürftige Abfälle), Anlagen zur Verwertung von Abfällen in (Holz-)Kraftwerken und Zementwerken
Ansprechpartner an den Regierungen (PDF, 127 kB, Quelle LfU )
Gewerbeaufsichtsämter an den Regierungen
zuständig für den Vollzug der §§ 4 und 5 des
ElektroG (Umsetzung der RoHS-Richtlinie)
Mittelfranken
Niederbayern
Oberbayern
Oberfranken
Oberpfalz
Schwaben
Unterfranken
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Anerkennung von Entsorgergemeinschaften und Zustimmung zu Überwachungsverträgen bei Entsorgungsfachbetrieben,
- Anerkennung von Lehrgängen zur Erlangung der Fach- und Sachkunde bei Entsorgungsfachbetrieben und Transporteuren,
- Kommunale Abfallbilanz,
- Sonderabfallbilanz
- Begutachtung und Bau- sowie Betriebsüberwachung bei Anlagen zur Beseitigung von überwachungsbedürftigen und besonders überwachungsbedürftigen Anlagen
Ihr Ansprechpartner im LfU (nach Zuständigkeiten)
GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH
Beseitigung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle (Überlassungspflicht)
Bürger-Hotline: 0800 / 10 10 535
Mail an die GSB
Internet-Seiten der GSB




