Betrieblicher Umweltschutz in Bayern - Gewusst wie!
 

Ansprechpartner

Folgende online-Informationssysteme helfen Ihnen in vielen Fragen weiter:

Die Kommunale Abfallwirtschaft ist in Bayern Aufgabe der Landkreise und der kreisfreien Städte. Diese können sich dabei in Zweckverbänden organisieren oder Unternehmen beauftragen. Die Zuständigkeiten sind vielfältig geregelt. Details finden Sie in den Listen mit den Ansprechpartner-/innen der kommunalen Abfallwirtschaft in Bayern.
Die immissionsschutz- und abfallrechtlichen Genehmigungen und die abfallrechtliche Überwachung sind Aufgaben der kreisfreien Städte und der Landratsämter als staatliche Verwaltungsbehörden, der Regierungen und des Landesamtes für Umwelt. Während die Erfassung, Verwertung, Behandlung und Beseitigung des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle Aufgabe der Kommunen als entsorgungspflichtige Körperschaften ist, handelt es sich beim Vollzug des Abfallrechts (z. B. im Rahmen der Genehmigung und Überwachung) um eine staatliche Aufgabe. Diese wird von den Landratsämtern und den kreisfreien Städten als Kreisverwaltungsbehörden erledigt.
Daher sind in den Kreisverwaltungen in der Regel die Sachbearbeiter im Bereich Abfallrecht auch nicht identisch mit den Verantwortlichen der Kommunalen Abfallwirtschaft.


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Kommunale Abfallwirtschaft (Landkreise, kreisfreie Städte, Kommunale Abfallwirtschaftsunternehmen, Abfallzweckverbände)

Abfallberatung, Abfallentsorgung, Abfallgebühren, Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten, Erstellen von Abfallbilanzen

Link externLfU-Hauptangebot: Ansprechpartner Kommunale Abfallwirtschaft


Link externKommunale Abfallwirtschaftsunternehmen (PDF - 260KB)
Link externZweckverbände für Abfallwirtschaft (PDF - 144KB)
Link externEntsorgungspflichtige kommunale Abfallwirtschaftsunternehmen und Zweckverbände (PDF - 203KB)
Link externEntsorgungspflichtige Landkreise (PDF - 161KB)
Link externEntsorgungspflichtige kreisfreie Städte (PDF - 136KB)

staatliche Landratsämter und Umweltämter der kreisfreien Städte (Genehmigungsbehörden)

Abfallrecht, Genehmigung von Anlagen zur Abfallentsorgung, Transportgenehmigungen, Bestätigung von Entsorgungsnachweisen

Link extern Umweltämter der Kreisfreien Städte (PDF, 211 kB, Quelle LfU )
Link extern Landratsämter (PDF, 526 kB, Quelle LfU )

Handwerkskammer (HWK)

Abfallberatung und Beratung zu Fragen zu Abfallrecht, Abfallentsorgung, Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen für handwerkliche Unternehmen

Link externHWK für Mittelfranken
Link externHWK für München und Oberbayern
Link externHWK für Niederbayern Oberpfalz
Link externHWK für Oberfranken
Link externHWK für Schwaben
Link externHWK für Unterfranken

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Zum Beispiel Abfallberatung, Beratung Abfallrecht und Abfallentsorgung

Link externListe der IHK-Vertretungen in Bayern

Regierungen

grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (Einfuhr und Ausfuhr von Abfällen, Abfallimporte und Abfallexporte), Genehmigung von Anlagen zur Abfallentsorgung (für überwachungsbedürftige und besonders überwachungsbedürftige Abfälle), Anlagen zur Verwertung von Abfällen in (Holz-)Kraftwerken und Zementwerken

Link externAnsprechpartner an den Regierungen (PDF, 127 kB, Quelle LfU )

Gewerbeaufsichtsämter an den Regierungen

zuständig für den Vollzug der §§ 4 und 5 des Link internElektroG (Umsetzung der RoHS-Richtlinie)

Link externMittelfranken
Link externNiederbayern
Link externOberbayern
Link externOberfranken
Link externOberpfalz
Link externSchwaben
Link externUnterfranken

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)

  1. Anerkennung von Entsorgergemeinschaften und Zustimmung zu Überwachungsverträgen bei Entsorgungsfachbetrieben,
  2. Anerkennung von Lehrgängen zur Erlangung der Fach- und Sachkunde bei Entsorgungsfachbetrieben und Transporteuren,
  3. Kommunale Abfallbilanz,
  4. Sonderabfallbilanz
  5. Begutachtung und Bau- sowie Betriebsüberwachung bei Anlagen zur Beseitigung von überwachungsbedürftigen und besonders überwachungsbedürftigen Anlagen

Link externIhr Ansprechpartner im LfU (nach Zuständigkeiten)

GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH

Beseitigung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle (Überlassungspflicht)

Bürger-Hotline: 0800 / 10 10 535

Email-LinkMail an die GSB
Link externInternet-Seiten der GSB