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Bundes-Anlagenverordnung AwSV löst bayerische VAwS ab

Quelle: LfU

Die Bundes-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde am 21. April im Bundesgesetzblatt Nr. 22 veröffentlicht.
Sie trat am 01. August 2017 in Kraft. Vorgezogen wurden die Anforderungen an Güte- und Überwachungsgemeinschaften, die bereits ab dem 22. April galten, da diese erstmals wasserrechtlich geregelt sind und somit vier Monate Vorlauf erhalten sollen, um die neuen Anforderungen zum Stichtag einhalten zu können.

Mit dem Inkrafttreten der AwSV am 01. August 2017 traten die Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ("Übergangsverordnung") vom 31.03.2010 außer Kraft. Die AwSV löste ab 01. August auch die bayer. VAwS ab.

Für bestehende Anlagen ergaben sich mit dem Datum des Inkrafttretens zunächst nur formale Anforderungen:

  • die wesentliche Änderung von prüfpflichtigen Anlagen ist rechtzeitig vorher anzuzeigen,
  • eine Anlagendokumentation ist zu erstellen,
  • für bestimmte Anlagen ist anstelle einer Betriebsanweisung ein vorgeschriebenes Merkblatt auszuhängen,
  • für bestimmte Anlagen gilt erstmals die Fachbetriebspflicht,
  • die Prüfpflicht von Anlagen wurde tabellarisch in den Anlagen 5 und 6 teilweise neu geregelt,
  • bei der Prüfung festgestellte geringfügige Mängel sind innerhalb von 6 Monaten, erhebliche unverzüglich zu beseitigen.
Sollten sich durch die AwSV veränderte materielle/bauliche Anforderungen gegenüber der bayer. VAwS ergeben, gelten diese für bestehende Anlagen erst nach Anordnung durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.