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EG-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Vollzitat: Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates

Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Änderungen und eine eventuell vorhandene konsolidierte Fassung finden Sie ggf. unter „Aktuelle Änderungen“.

Was wird geregelt?

Mit der Verordnung wird das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln EU-weit harmonisiert. Ferner werden einheitliche Kriterien für Genehmigungen und Zulassungen aufgestellt und die Verfahren festgelegt.

Für wen gilt die Regelung?

Für Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel in den Verkehr bringen wollen sowie für Behörden, die an den Genehmigungs- und Zulassungsverfahren beteiligt sind.

Wer ist zuständig?

Mit der Genehmigung bzw. Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bzw. deren Inhaltsstoffen befasste Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission sowie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit.