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GenVerfLeit - Leitsätze Genehmigungsverfahren, Verwaltungsvorschrift
Vollzitat: Leitsätze für die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Anlagen (GenVerfLeit) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. November 2001 (AllMBl 2001, S. 646)
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Was wird geregelt?
In den Leitsätzen sollen die erforderlichen technischen Standards und die Regelvorgaben für den Ablauf des Genehmigungsverfahrens von Anlagen festgelegt werden.
Hiervon sind, u. a. Genehmigungsverfahren von Anlagen nach der 4. BImSchV betroffen.
Für wen gilt die Regelung?
Die Verwaltungsvorschriften gelten für die jeweiligen Genehmigungsbehörden von Anlagen und haben eine Gültigkeit bis zum 31.12.2011.
Gemeinden und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, denen die Durchführung von Genehmigungsverfahren für Anlagen übertragen ist, wird empfohlen, nach diesen Leitsätzen zu arbeiten.
Die GenVerfLeit haben somit eine mittelbare Bedeutung für Antragsteller in Genehmigungsverfahren.
Wer ist zuständig?
Genehmigungsbehörden von Anlagen




