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AbwAG - Abwasserabgabengesetz

Vollzitat: Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114), das durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. August 2018 (BGBl. I S. 1327) geändert worden ist.
 

Volltext (BMJ)
Keine Vollzugshinweise

Was wird geregelt?

Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer im Sinne des § 1 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes ist eine Abgabe zu entrichten (Abwasserabgabe). Sie wird durch die Länder erhoben.
Es werden außerdem Regelungen über die Ermittlung der Schädlichkeit, der Abgabepflicht und der Festsetzung, Erhebung und Verwendung der Abgaben getroffen.
Die der Ermittlung der Zahl der Schadeinheiten zugrunde zu legende Schadstofffracht errechnet sich nach den Festlegungen des die Abwassereinleitung zulassenden Bescheides. Liegt kein Bescheid vor, ist eine Abgabeerklärung erforderlich.
Das Abwasserabgabengesetz des Bundes wird durch das Bayerische Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (BayAbwAG) konkretisiert.

Für wen gilt die Regelung?

Abgabepflichtig ist, wer Abwasser einleitet (Einleiter).

Wer ist zuständig?

Zuständig für den Vollzug sind die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).

Die Überwachung obliegt den Wasserwirtschaftsämtern.

Aktuelle Änderungen

Änderung vom 22. August 2018

(Inkrafttreten am 31. August 2018)

Durch Art. 2 der 8. Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (BGBl. I S. 1346) wurde das AbwAG angepasst. Neu gefasst wurde der Absatz 1 Satz 3 der Anlage zum AbwAG: "Die Verfahren zur Bestimmung der Schädlichkeit des Abwassers entsprechen den Analyse- und Messverfahren nach den Nummern, die in Anlage 1 der Abwasserverordnung angegeben sind."

Änderungen vom 02. September 2014

In Artikel zwei zur Änderung der Abwasserverordnung, des Abwasserabgabengesetzes und der Rohrfernleitungsverordnung erfolgt eine Aktualisierung des Verweises des Abwasserabgabengesetzes auf die überarbeiteten Analysen- und Messverfahren der Abwasserverordnung.

Änderung vom 11.08.2010

Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften wurde das AbwAG geändert. Die Änderungen wurden am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Änderung vom 31.07.2009

Durch Artikel 12 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts wurden in der AbwAG enthaltene Bezüge zum WHG angepasst. Die Änderungen sind zum 01. März 2010 in Kraft getreten.