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UAGZVV- Umweltauditgesetz-Zulassungsverfahrensverordnung

Vollzitat: Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz (UAG-Zulassungsverfahrensverordnung - UAGZVV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 2002 (BGBl. I S. 3654), zuletzt geändert durch Artikel 65 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626)
 

Volltext (BMJ)
Keine Vollzugshinweise

Was wird geregelt?

Die Verordnung regelt die Anforderungen für Anträge auf Zulassung zum Umweltgutachter, zur Umweltgutachterorganisation, auf Erteilung oder Änderung einer Fachkenntnisbescheinigung und den Ablauf der Prüfungen.

Für wen gilt die Regelung?

Umweltgutachter, Umweltgutachterorganistationen und Inhaber von Fachkenntnisbescheinigungen, die Gutachten nach der EMAS-VO erstellen möchten.

Wer ist zuständig?

Zuständig für die Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern im Rahmen der EG-Öko-Audit-Verordnung ist die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsstelle für Umweltgutachter mbH (DAU).
Sie wurde von Wirtschaftsvertretern gegründet und soll das Engagement der deutschen Wirtschaft für eigenverantwortlichen Umweltschutz dokumentieren. Eine Beteiligung am EG-Öko-Audit erfordert die Überprüfung des Umweltmanagementsystems und der Zielerreichung in den Organisationen durch einen von der DAU zugelassenen Umweltgutachter.

Aktuelle Änderungen

Änderung vom 29. März 2017

Durch Art. 65 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes ergeben sich Erweiterungen auf die elektronische Form.

Änderungen vom 13. Dezember 2011

Die Änderungen der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung beziehen sich auf drei Paragraphen, die in die Verordnung eingefügt wurden:
  • § 1a Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter für ein Drittland
  • § 2a Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation für ein Drittland
  • § 5a Fachgespräch

Änderung vom 03. Juli 2009

Aufgrund der Änderung des Umweltauditgesetzes vom 17. März 2008 mussten lediglich die Codierungen der Branchen angepasst werden.