Umweltpakt Bayern

Logo Umweltpakt Bayern - Über uns
Infozentrum UmweltWirtschaft - IZU
 

LärmVibrationsArbSchV - Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Vollzitat: Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV) vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. Juli 2021 (BGBl. I S. 3115, 3124) geändert worden ist.
 

Volltext (BMJ)
Keine Vollzugshinweise

Was wird geregelt?

Die Verordnung regelt den Schutz der Beschäftigten vor einer tatsächlichen oder möglichen Gefährdung durch Lärm und Vibrationen. Die bisher die Präventionsmaßnahmen zum Lärm am Arbeitsplatz regelnde Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Lärm" (BGV B3) verlor mit ihr ihre Gültigkeit.

Hauptmerkmale der neuen LärmVibrationsArbSchV sind die Einführung neuer Leitgrößen zur Beschreibung des Lärms am Arbeitsplatz, und zwar des Tageslärmexpositionspegels LEX,8h und des Spitzenschalldruckpegels LpCpeak sowie die Absenkung der Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen um 5 dB.

Die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung konkretisieren die Verordnung.

Für wen gilt die Regelung?

Sie gilt an Arbeitsplätzen zum Schutz der Beschäftigten, außer in Betrieben die dem Bundesberggesetz unterliegen. Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen zulassen.

Wer ist zuständig?

Zuständig sind die Unternehmen. Für die Überwachung der Einhaltung sind es die Gewerbeaufsichtsämter.

Aktuelle Änderungen

Änderung vom 21. Juli 2021

(Inkrafttreten am 16. Juli 2021)

Die Änderung fasst den §12 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung "Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit" neu.

Änderung vom 18. Oktober 2017

(Inkrafttreten am 24.10.2017)

Durch Art. 5 Abs. 5 der Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen (S. 3595) wurde in § 1 Anwendungsbereich der bisherige Absatz 2 (Diese Verordnung gilt nicht in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen.) aufgehoben.

Hinweise

Durch die Verordnung wurde die EG-Vibrationsrichtlinie (2002/44/EG) und die EG-Lärmrichtlinie (2003/10/EG) sowie das ILO-Übereinkommen Nr. 148 über Lärm und Vibrationen an Arbeitsplätzen in nationales Recht umgesetzt. Die Verordnung vom 10. Juli 2010 betrifft die Umsetzung der Richtlinie (2006/25/EG) für den Schutz vor einer Gefährdung durch künstliche optische Strahlung und die Änderung von Arbeitsschutzverordnungen.