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Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 617/2013 (Computer und Server)

Vollzitat: Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission vom 26. Juni 2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Computern und Computerservern vom 26. Juni 2013 (ABl. L 175 vom 27. Juni 2013, S. 13–33)
 

Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Änderungen und eine eventuell vorhandene konsolidierte Fassung finden Sie ggf. unter „Aktuelle Änderungen“.

Originaltext (EU)
Keine Vollzugshinweise

Was wird geregelt?

Die Verordnung legt Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen von Computern und Computerservern fest. Hierin enthalten sind Anforderungen an die Energieeffizienz von Computern und Laptops. Ziel sind reduzierte Umweltauswirkungen.
Die Vorgaben werden in zwei Stufen zum 01. Juli 2014 und 01. Januar 2016 in Kraft treten. Zu diesen Stichtagen werden für die unten aufgeführten Typen jeweils Anforderung an

  • die Gesamtverbrauchswerte,
  • den Ruhezustand,
  • den Niedrigstverbrauchszustand,
  • den Aus-Zustand,
  • die Effizienz interner Netzteile,
  • die Verbrauchsminderungsfunktion sowie
  • die Informationspflichten der Hersteller
erstmalig festgelegt bzw. fortgeschrieben.

Für wen gilt die Regelung?

Die Verordnung betrifft Hersteller und Importeure.

Die Verordnung gilt für:

  • (integrierte) Desktop-Computer
  • Notebook-Computer einschließlich Tablet-Computer, Slates (Tablet PC ohne Tastatur, der auf Stiftbedienung beschränkt ist) und mobiler Thin-Clients
  • Desktop-Thin-Clients (Computer, der eine Verbindung zu entfernten Rechenressourcen zur hauptsächlichen Datenverarbeitung benötigt)
  • Workstations (Hochleistungs-Einzelplatzcomputer)
  • mobile Workstations
  • Small-Scale-Server (Computer, der in erster Linie als Speicherhost bestimmt ist)
  • Computerserver


Diese Verordnung gilt nicht für:
  • Blade-Systeme und -Komponenten (Systeme, die aus einem Gehäuse bestehen, in das verschiedene Blade-Speicher- und -Server-Arten eingesetzt werden)
  • Server-Appliances (Computerserver mit vorinstalliertem Betriebssystem und Anwendungssoftware, der zur Ausführung spezieller Funktionen genutzt wird)
  • Multi-Node-Server (Gehäuse mit zwei oder mehreren eigenständigen Servern die gemeinsam ein oder mehrere Netzteile nutzen)
  • Computerserver mit mehr als vier Prozessorsockeln
  • Spielekonsolen
  • Dockingstations (separates Produkt, das dazu dient, erweiterte Funktionen bezüglich der Aufladung oder Anschlussmöglichkeiten zu übernehmen)

Wer ist zuständig?

Marktaufsichtsbehörden sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter an den Regierungen.
Dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung findet eine Überprüfung statt. Aufgrund des technischen Fortschrittes werden weitergehende Entwicklungen im Effizienzbereich (Energy-Star-Programm) berücksichtigt und die Verordnung bei Bedarf verschärft.

Aktuelle Änderungen

Änderung vom 30. November 2016

Inkrafttreten am 09. Januar 2017

Hinweise

Zusätzlich gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) 278/2009 für externe Computernetzteile bei Nulllast und ihre durchschnittliche Effizienz im Betrieb für externe Netzteile, die mit Computern in Verkehr gebracht werden.

Ökodesign-Verordnungen sind Durchführungsmaßnahmen auf Grundlage der sogenannten Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) der Europäischen Union. Ziel ist es, die Energieeffizienz und die Umweltverträglichkeit von bestimmten Produkten zu verbessern. Durch die vorbereitenden Studien ist belegt, dass der Stromverbrauch von Computern für den Zeitraum von 2011 bis 2020 um ca. 93 TWh gesenkt werden kann. Aus diesem Grund werden verbindliche Mindestanforderungen für das Inverkehrbringen der Produkte in der EU festgelegt.