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Biogasanlagen
letzte Aktualisierung: 07.11.2011, Quelle: LfU
Biogas in Zahlen
Mit dem Atomausstieg und der beschleunigten Energiewende kommt Biogasanlagen in der Zukunft eine immer wichtigere Rolle bei der Gestaltung einer umweltschonenden und nachhaltigen Energieversorgung zu. In Biogasanlagen kommen v. a. landwirtschaftliche Erzeugnisse, also nachwachsende Rohstoffe, wie z. B. Energiepflanzen oder biologische Abfälle, zum Einsatz.Das Biogas wird in Gasspeichern zwischengespeichert, bevor es zur Stromproduktion durch Blockheizkraftwerke eingesetzt wird. Die anfallende Wärme kann zur Beheizung des Fermenters, aber auch zum Beheizen benachbarter Wohnhäuser (z. B. in einem Dorfgebiet), genutzt werden. Anlagen, in denen das erzeugte Biogas nach Aufbereitung in das Erdgasnetz eingespeist wird, sind dagegen aufgrund der wirtschaftlich notwendigen Durchsatzmenge seltener.
In den letzten Jahren ist allgemein ein rapider Anstieg der Biogasanlagenzahl zu beobachten. Ende 2010 gab es deutschlandweit knapp über 5.900 Biogasanlagen (davon alleine 2.030 im Freistaat Bayern). Laut Schätzungen der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) soll bis Ende 2011 die Marke von 7.000 Anlagen erreicht werden.
Ein umfangreiches Informationsangebot zu diesem Thema bietet das Kompendium "Biogashandbuch Bayern" sowie die jährlichen "Biogas"-Berichte der FNR.
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU): Biogashandbuch Bayern
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU): Biogas
- Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR): Biogas (PDF - 2,03MB)
- Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft: Biogas in Zahlen - Bayern zum 31.12.2010 (PDF - 192KB)
Genehmigungsverfahren und Störfall-Verordnung
In Biogasanlagen werden große Mengen an hochentzündlichem Biogas (ggf. auch Hydrolysegas) erzeugt. Hierbei sind insbesondere Gefahren durch explosionsfähige Gas-Luft-Gemische oder durch die toxische Eigenschaft des im Biogas enthaltenen Schwefelwasserstoffs zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sind bei der Planung und Realisierung der Anlagen eine Reihe von sicherheitstechnischen Aspekten zu berücksichtigen.Für die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen sind Vorschriften in den Sicherheitsregeln für Biogasanlagen (Technische Information 4 des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften - TI 4 (Stand 2008)) enthalten. Das "Biogashandbuch Bayern" stellt in einem eigenen Kapitel alle relevanten Aspekte des Genehmigungsverfahrens vor. Es werden sowohl der Ablauf des Genehmigungsverfahrens als auch sämtliche formalen und materiellen Anforderungen an Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen dargestellt. Es ist zu prüfen, ob eine Biogasanlage nach Baurecht genehmigt werden kann oder unter die Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) fällt. Unabhängig davon ist in beiden Fällen zu ermitteln, ob die anfallende Masse an Biogas, das als Stoff Nr. 8 nach Anhang I der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) eingestuft ist, so groß ist, dass die entsprechenden Mengenschwellen des Anhangs I erreicht oder überschritten werden.
Um Anlagenbetreibern die Ermittlung der auf ihrem Betriebsgelände vorhandenen Masse an Biogas zu erleichtern, hat das Umweltbundesamt (UBA) auf seiner Internetseite eine Arbeitshilfe für die Prüfung der Anwendung der StörfallV auf Biogasanlagen zur Verfügung gestellt. Ergänzend dazu sind Erläuterungen zu den Berechnungen verfügbar.
Mit der Arbeitshilfe als Excel-Datei kann zunächst bei Kenntnis der Geometrie der vorhandenen Behälter, die mit Biogas (und ggf. Hydrolysegas) gefüllt sein können, das maximale Volumen an Biogas bzw. Hydrolysegas bestimmt werden. Über die Dichte von Biogas (abhängig vom Methangehalt) wird bei einer mittleren Temperatur von 15 °C die Masse an Biogas ermittelt.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit empfiehlt, die Arbeitshilfe als Erkenntnisquelle für den Vollzug in Bayern heranzuziehen.
Zusätzlich zur Bestimmung der Masse an Biogas in Biogasanlagen ist zur Prüfung der Anwendbarkeit der StörfallV auch zu berücksichtigen, ob noch weitere gefährliche Stoffe nach Anhang I der 12. BImSchV auf dem Betriebsgelände vorhanden sind.
Lärm- und Geruchsemissionen bei Biogasanlagen
Biogasanlagen leisten nicht nur einen wertvollen Beitrag zur Energieversorgung, zum Klimaschutz und zur Verwertung organischer Abfälle, sondern können auch Lärm- oder Geruchsprobleme in der Nachbarschaft bereiten.Biogasanlagen emittieren auffallend hohe, tieffrequente Schallpegel, die auch noch in größeren Entfernungen zu hören sind und als sehr störend wahrgenommen werden. Diese Schallpegel werden von den Außenbauteilen der Gebäude, wie Wänden oder Fenstern weniger stark gedämmt als die übrigen Frequenzanteile. Als Folge dessen treten häufig Lärmbelästigungen in angrenzenden Wohnungen auf. Der Leitfaden "Tieffrequente Geräusche bei Biogasanlagen und Luftwärmepumpen" des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) diskutiert diese Problematik und zeigt Lösungen auf, wie die Geräuschsituation verbessert werden kann.
Für die Geruchsemissionen bei Biogasanlagen sind in erster Linie Stoffe wie Ammoniak, niedermolekulare Aminverbindungen, organische Säuren, Phenole und Schwefelwasserstoff verantwortlich. Dabei hängen die Geruchsemissionen stark von der Zusammensetzung der Einsatzstoffe ab. Generell werden die geruchsbildenden Substanzen durch die Vergärung in der Biogasanlage verringert. Dennoch können Geruchsemissionen entstehen, beispielsweise beim Transport, bei der Lagerung oder bei Betriebsstörungen mit Gasaustritt.
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU): Tieffrequente Geräusche bei Biogasanlagen und Luftwärmepumpen – Ein Leitfaden (PDF - 2,1MB)




