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ElektroG und Elektro(nik)geräte
Seit März 2006 können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Auf freiwilliger Basis nehmen auch immer mehr Händler Altgeräte zurück. Die Hersteller der Geräte müssen die gesammelten Geräte nach dem Stand der Technik entsorgen und die Kosten dafür übernehmen. Dies schreibt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vor, mit dem die europäischen Richtlinien 2002/96/EG (WEEE) vom 27.01.2003 und 2002/95/EG (RoHS) vom 27.01.2003 in nationales Recht umgesetzt wurden. Die WEEE wurde zwischenzeitlich überarbeitet. Die Neufassung der WEEE, die Richtlinie 2012/19/EU vom 04.07.2012, muss bis zum 14.02.2014 umgesetzt werden (Novelle ElektroG). Die RoHS wurde ebenfalls überarbeitet. Die neue RoHS (Richtlinie 2011/65/EU vom 08.11.2011, RoHS-2) wird in Deutschland aus dem ElektroG entnommen und als eigene Verordnung (ElektroStoffV) umgesetzt, s. „Stoffverbote“.
- Kurzinfo zum ElektroG
- EUR-Lex: Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) über Elektro- und Elektronikgeräte
- EUR-Lex: Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Neufassung) über Elektro- und Elektronikgeräte (PDF)
Was müssen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten beachten?
Anwendungsbereich
- EAR: Was ist ein Elektro- und Elektronikgerät im Sinne des ElektroG?
- EAR: Welche Geräte fallen (nicht) in den Anwendungsbereich des ElektroG?
- IHK Südlicher Oberrhein: Stiftung EAR beantwortet aktuelle IHK-Fragen zum ElektroG
- Orgalime: Orgalime Guides (z.B. WEEE & RoHS Scope Guide) download nach Registrierung
Registrierung
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen sich für die Geräte, die in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen, bei der EAR (Stiftung Elektroaltgeräte Register) registrieren lassen, bevor sie diese Geräte in Verkehr bringen. Die Registrierung ist unabhängig von der Menge und für alle Geräte (zur Nutzung in privaten Haushalten (b2c) und für gewerbliche Nutzung (b2b)) vorgeschrieben. Die Hersteller konkretisieren die Bestimmungen des ElektroG, indem sie Regeln zur einheitlichen und wettbewerbsneutralen Umsetzung festlegen (sogenannte Produktbereiche). Die registrierten Hersteller sind für jeden Interessierten online abrufbar. Es wird empfohlen, die kostenfrei angebotene Testregistrierung durchzuführenEAR-Links:
- Verzeichnis bereits registrierter Hersteller
- Systemzugang für Test- und Neuregistrierungen
- Wer ist Hersteller / Importeur / Vertreiber?
- Wann ist ein Importeur ein Hersteller?
- Verpflichtungen der Hersteller
- Registrierung, Mengenmeldung, Datenpflege
- Übertragung der Herstellerverpflichtungen auf Dritte
- Produktbereiche, Regelsetzung, Regeln (Regelbuch)
- Was bedeutet „In Verkehr bringen“?
- Gebührenermäßigung oder -befreiung
- Aktuelle Mitteilungen der ear
Entsorgungsgarantie
Für Geräte, die für die Nutzung im Privathaushalt auf den Markt gebracht werden (b2c-Geräte), müssen die Hersteller eine insolvenzsichere Entsorgungsgarantie nachweisen.- EAR: Insolvenzsichere Garantie
- Übersicht über die Garantiesysteme nach ElektroG, Stand 10/2012 (PDF)
Behälter
Die Hersteller müssen den Kommunen die Behälter zur Verfügung stellen, in denen die Hersteller bzw. deren beauftragte Dritte die gesammelten Altgeräte zur Entsorgung übernehmen. Im Rahmen der EAR-Abholkoordination verschickt die EAR hierzu Abholungs- bzw. Bereitstellungsanordnungen. Die EAR berechnet die zeitlich und örtlich gleichmäßige Verteilung der Abholpflicht auf alle registrierten Hersteller auf Basis einer wissenschaftlich anerkannten Berechnungsweise.- LAGA: Mitteilung 31 - Tabelle 4.3-1 auf Seite 25: Geeignete Behälter für die Übergabe von Altgeräten (PDF)
- EAR: Abholkoordination
Kennzeichnung der Elektrogeräte
Die Hersteller müssen neue Geräte so kennzeichnen, dass die Hersteller zu identifizieren sind und die Geräte mit einem Symbol - durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern - versehen. Die Hersteller müssen die Verbraucher über die getrennte Sammlung der Altgeräte und über die Bedeutung der durchgestrichenen Mülltonne informieren. Zweckmäßigerweise erfolgt dies in Gebrauchsanweisungen oder beigelegten Informationen.Kosten für Registrierung, Abholungen, Sanktionen
Für Amtshandlungen der EAR nach dem ElektroG werden Gebühren und Auslagen erhoben. Die derzeitigen Kosten für z. B. Registrierung, Bereitstellungs- und Abholanordnungen sowie Sanktionen sind in der Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroGKostV) (zuletzt geändert am 04.03.2013) geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auf Antrag die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung oder -befreiung (Härtefallantrag nach § 2 ElektroGKostV).Stoffverbote
Die Hersteller dürfen grundsätzlich keine neuen Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen, die Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, Cadmium und bestimmte bromhaltige Flammschutzmittel über bestimmten Grenzwerten enthalten. Ausnahmen sind im Anhang III der "RoHS-2" genannt. Zur Festlegung weiterer Ausnahmen führt die Europäische Kommission regelmäßig Konsultationsverfahren durch. Diese weiteren Ausnahmen gelten auch unmittelbar in Deutschland. Viele Ausnahmen sind allerdings zeitlich befristet. Die Umsetzung der RoHS-2 erfolgte in Deutschland durch eine eigene Verordnung (ElektroStoffV). Die bisher im ElektroG enthaltenen Stoffverbote wurden deshalb aufgehoben. Die alte RoHS wurde zum 03.01.2013 aufgehoben- Kurzinfo zur ElektroStoffV
- Europäische Kommission: Konsultationsverfahren
- EUR-Lex: Richtlinie 2011/65/EU vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (PDF)
- EUR-Lex: Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten mit Änderungen und konsolidierten Fassungen, Anhang mit den Ausnahmen.
- BMU: Pressemitteilung zur RoHS 2
- IHK für München und Oberbayern: Merkblatt zur RoHS-2: Stoffverbote bei Elektro- und Elektronikgeräten ab 2014
Ansprechpartner
- Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR)
Diese Stelle ist ein von der Wirtschaft geschaffenes und mit behördlichen Befugnissen ausgestattetes Register unter der Aufsicht des Umweltbundesamtes. Die EAR überwacht die Einhaltung des fairen Wettbewerbs, damit sich kein Hersteller seinen Verpflichtungen entzieht. - Umweltbundesamt (UBA)
Das UBA ist die zuständige Rechts- und Fachaufsichtsbehörde der EAR. - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI)
Der ZVEI informiert Hersteller über die wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. - BITKOM
BITKOM ist Ansprechpartner zum Thema Elektronik-Altgeräte für Hersteller aus dem Bereich ITK. - Lightcycle
Lightcycle organisiert die bundesweite Rücknahme ausgedienter Altlampen (Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED) über kommunale Wertstoffhöfe, ein Sammelnetz freiwilliger Übergabestellen und die direkte Abholung bei Großverbrauchern. - Vertretungen der Industrie- und Handelskammer (IHK)
Für Beratungen stehen Ihnen die Vertretungen der IHK mit Rat und Tat zur Seite.
Zuständigkeiten für das ElektroG
Rechtliche Hintergründe
Zu ElektroG/WEEE:- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU): Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- EUR-Lex: Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Neufassung) über Elektro- und Elektronikgeräte vom 04.07.2012 (PDF)
- EUR-Lex: Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom 27.01.2003
- Europäische Kommission: Frequently Asked Questions on RoHS and WEEE (PDF)
- Europäische Kommission: Events on WEEE, Konsultationsverfahren zu WEEE
- IHK Südlicher Oberrhein: Stiftung EAR beantwortet aktuelle IHK-Fragen zum ElektroG
Veröffentlichungen des LfU/aus dem Geschäftsbereich des StMUG
- Alle Beiträge zum ElektroG im IZU
- infoBlatt "Elektro- und Elektronik-Altgeräte" (2012, PDF)
- Hinweise zur Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten (2012)
- infoBlatt "Nachtspreicherheizgeräte" (2013, PDF)
- Wieso Abfall – Entsorgung von Photovoltaik-Anlagen (2012, PDF)
- Tagungsband Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (2011) (mehrbändig)
- Elektrogerätegesetz aus behördlicher Sicht (2009) (PDF)
- Entsorgung gewerblicher Kälte- und Klimaanlagen (2008) (PDF)
- Alle(s) startklar für das ElektroG? - Die Umsetzung steht vor der Tür (2006)
- Tagungsband Elektro- und Elektronikgerätegesetz - Umsetzung in die Praxis (2005)
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz - Was kommt auf die Kommunen zu? (2005)
- Elektro(nik)-Altgeräte-Entsorgung - Quo vadis? (2003)
- Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in sozialen Einrichtungen Bayerns (2003)
- Umweltrelevante Inhaltsstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (2002)
- Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (2001)
- Umweltrelevante Inhaltsstoffe elektrischer und elektronischer Altgeräte (EAG) bzw. Bauteile und Hinweise zu deren fachgerechten Entsorgung (2001)
- Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Bayern - Grundlagen, Konzepte und Ziele (2000)
Weitere Informationen - National
- BMU: Gefährlicher Schrott
- UBA: Rechtliche und fachliche Grundlagen zum ElektroG (PDF)
- UBA: Stoffstrommanagement nach ElektroG – Praxishilfe Erstbehandlung nach ElektroG (PDF)
- UBA: Grenzüberschreitende Verbringung, Anlaufstellen-Leitlinien
- LAGA: Mitteilung 31 - Anforderungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (PDF)
- StMUG: Schreiben des StMUG zur Anwendung der LAGA M31 in Bayern
- DUH: Green-Electronics
Weitere Informationen - International
- WEEE Forum: Europäischer Verband von Anbietern für Sammel- und Verwertungssysteme für Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- Eurostat: Europäische Kommission, statistische Angaben zur E-Schrottentsorgung in Europa
- EWRN: European WEEE Register Network
- Impel: European Union Network for the Implemantion and Enforcement of Environmental Law, z. B. E-Schrott in Afrika, grenzüberschreitende Verbringung von E-Schrott in Entwicklungsländer
- Basler Konvention: Verschiedene Veröffentlichungen zu E-Schrott




