A 6 Immissionen/Emissionen
Zum Immissionsschutzrecht gehören alle Vorschriften, die dem Schutz vor Umweltgefahren durch Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen und ähnliche Einwirkungen auf die Umwelt dienen. Für Kfz-Betriebe sind vor allem die Beschränkungen bei der Verwendung organischer Lösemittel und der Lärmschutz relevant. Hinweise und Tipps erhalten Sie hier:
© Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit