Glossar
A
Annuitätendarlehen
Annuitätendarlehen sind Darlehen, bei denen die Tilgung über eine konstante Rate, die Zins- und Tilgungsanteil beinhaltet, erfolgt. Mit fortschreitender Tilgung vermindert sich der enthaltene Zinsanteil, während der Tilgungsanteil entsprechend steigt.Anteilsfinanzierung
Die Finanzierung eines Vorhabens darf nur anteilig und nicht ausschließlich aus öffentlich zinsverbilligten Darlehen bestehen. Neben subventionierten öffentlichen Darlehen müssen auch Eigenmittel aufgebracht und nichtsubventionierte öffentliche Darlehen (z.B. Ergänzungsdarlehen der LfA- Normalkonditionen) oder sonstige Fremdmittel eingesetzt werden.B
Bankübliche Sicherheiten
Die Hausbank trägt das Kreditrisiko für die öffentlichen Darlehen (sog. Primärhaftung). Daher wird sie vom Kreditnehmer eine bankübliche Absicherung verlangen.Bankübliche Sicherheiten sind beispielsweise:
- Grundschulden,
- Sicherungsübereignung von Maschinen,
- Bürgschaften, auch von Bürgschaftsbanken und Kreditgarantie-Gemeinschaften,
- Privates Vermögen.
Befristung
Die Befristung eines Programms gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt aus diesem Programm Fördermittel beantragt werden können.Bürgschaft
Eine Bürgschaft ist die Verpflichtung einer Person (Bürge) gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen (§765 BGB).Neben dem Anspruch gegenüber dem Schuldner erhält der Gläubiger mit der Bürgschaft die Möglichkeit, auf das Vermögen des Bürgen zuzugreifen. Die Bürgschaftsübernahme stellt ein hohes Haftungsrisiko für den Bürgen dar.
Die Bürgschaft wird häufig zur Absicherung von Krediten verlangt, dient aber auch der Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen.
Öffentlich geförderte Bürgschaftsbanken in allen Bundesländern sichern Kredite mit einer Bürgschaft von maximal 1,5 Mio. Mark ab. Bürgschaften werden auch öffentlich gefördert.
D
Darlehen
In der Regel handelt es sich bei einem Darlehen um einen langfristigen Kredit, der in einer Summe ausgezahlt wird. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich zu fristgerechten Zins- und Tilgungszahlungen, die meist auf einem Annuitäten- bzw. Tilgungsplan basieren.De minimis - Beihilfen
De minimis - Beihilfen sind Beihilfen, die aufgrund Ihrer geringen Auswirkung auf den europäischen Wettbewerb nicht durch die Europäische Kommission genehmigt werden müssen.Der Subventionswert aller für ein Unternehmen zulässigen de minimis - Beihilfen ist auf 200.000 EUR innerhalb von 3 Jahren begrenzt.
E
EASY
Das elektronische Antrags-/Angebotssystem des BMWA und des BMBF, "easy" erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. Die Antragsformulare können unter der Internetadresse www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm abgerufen werden. Hier finden sich auch die Richtlinien zu den Programmen des BMBF und des BMWA.Eigenkapital
Eigenkapital sind Mittel, die von den Eigentümern eines Unternehmens selbst zu dessen Finanzierung aufgebracht oder als erwirtschafteter Gewinn im Unternehmen belassen wurden. Für die Beantragung öffentlicher Fördermittel muss i.d.R. Eigenkapital in Höhe von 15% des Kapitalbedarfs nachgewiesen werden. Dieses kann in Sach- oder Barwerten eingebracht werden.Eigenmittelprogramme
Bundeseigene Förderbanken wie die KfW gewähren z.T. zinsgünstige Darlehen, bei denen die Zinsverbilligungen im Gegensatz zu den öffentlichen Förderprogrammen (vgl. z.B. mit den ERP- Programmen) nicht aus dem Bundesvermögen sondern aus Eigenmitteln dieser Bank finanziert werden.EMAS
Der Begriff EMAS bedeutet Eco-Management and Audit Scheme. Das Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung, kurz: EMAS-Verordnung, ist ein von den Europäischen Gemeinschaften 1993 entwickeltes Instrument für Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. Die aktuelle Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Diese Novellierung ist am 11. Januar 2010 in Kraft getreten.Die erste EMAS-Verordnung wurde als EG-Öko-Audit-Verordnung bekannt. Deshalb wird auch heute noch häufig der Begriff Öko-Audit verwendet. Das Öko-Audit soll den Betrieb in die Lage versetzen, seine Umweltleistung zu bewerten und durch einen externen Gutachter überprüfen zu lassen, ob die selbst gesteckten Umweltschutzziele und die umweltrechtlichen Vorschriften erfüllt werden.
Endfällige Darlehen/Kredite
Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen werden endfällige Darlehen/Kredite am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt (endfällige Tilgung). Während der gesamten Laufzeit sind nur die Zinsen an die Bank zu entrichten.ERP-Mittel
ERP-Mittel sind Hilfen aus dem "European Recovery Program" (ERP), die 1948 als "Marshallplanhilfe" für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft bereitgestellt wurden. Daraus entstand später das ERP-Sondervermögen des Bundes. Die KfW refinanziert verschiedene Programme aus dem ERP-Sondervermögen. Sie tragen die Bezeichnung ERP-Programme.F
Fachprogramme
Im Bundeshaushaltsplan legt das Parlament jährlich fest, welche Technologieentwicklungen und Innovationen der Bund mit welchem Etat zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland über Steuereinnahmen fördern soll.Finanzierungsplan
Im Finanzierungsplan werden die Anschaffungs- bzw. Herstellkosten einer Investition den erforderlichen Fremd- und Eigenmitteln gegenübergestellt. Die Gesamtkosten abzüglich der vorhandenen Eigenmittel und der Fördermittel ergeben den Bedarf an Fremdmitteln, der über Kredite finanziert werden muss. Bei mehrjähriger Laufzeit eines Förderprogramms handelt es sich um Gesamtfinanzierungspläne.Förderbekanntmachungen / -Ausschreibungen
Alle öffentlichen Förderbekanntmachungen und -ausschreibungen sind veröffentlichungspflichtig und werden in der Regel im Bundesanzeiger oder auf den Web-Seiten der Projektträger bekannt gegeben (Aktuelle Bundesförderung). Bei EU Programmen (s. Förderprogramme der Europäischen Union) werden die Ausschreibungen im Amtsblatt der EU bekannt gegeben.Förderdatenbank des BMWA
Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWA informiert online über die aktuellen Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche Informationen. Die eingebauten Suchfunktionen und Hilfen dienen dem leichten und sicheren Auffinden der einzelnen Förderprogramme sowie der Prüfung, welche der ermittelten Programme jeweils für ein Vorhaben in Frage kommen. siehe Förderdatenbank des BMWA im InternetFörderfähige bzw. zuwendungsfähige Kosten
Förderfähige bzw. zuwendungsfähige Kosten sind diejenigen Kosten eines Vorhabens bzw. einer Maßnahme, für die im Rahmen eines Förderprogramms Beihilfen gewährt werden können.Die Höhe der förderfähigen Kosten und die finanzierten Maßnahmen variieren je nach Ausrichtung eines jeweiligen Programms.
G
GA- Förderung
Bei der GA-Förderung handelt es sich um die Förderung von Gemeinschaftsaufgaben, d.h. staatlichen Aufgaben wie z.B. die "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Der Bund beteiligt sich an der Rahmenplanung und an der Finanzierung, wenn dies zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist (Artikel 91a GG).gemeinschaftsweite Netze
Dauerhafte Gruppierungen von Organisationen und/oder Unternehmen.Gesamtfinanzierungsplan
Ein Finanzierungsplan beinhaltet die zur Durchführung eines Vorhabens notwendigen Ausgaben für die Vertragslaufzeit. Hierbei müssen zur Verfügung stehenden Daten, Kenntnisse und Erfahrungen ermittelt werden. Dem Finanzierungsplan sind schlüssige und vollständige Erläuterungen insbesondere zu Berechnungsgrundlagen und Mengenansätzen beizufügen. Bei mehrjähriger Laufzeit eines Förderprogramms handelt es sich um Gesamtfinanzierungspläne.Grundschuld
Eine Grundschuld ist eine Eintragung ins Grundbuch. Dadurch wird ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens belastet. Die Grundschuld berechtigt den Darlehensgeber, das Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung zu verwerten.H
Haftung
Unter Haftung wird die Verpflichtung verstanden, für eine Verbindlichkeit einzustehen, die sich aus einem vertraglichen Schuldverhältnis ergibt.In der Regel übernimmt die Hausbank gegenüber dem Hauptleihinstitut die volle Haftung für die Rückzahlung der ERP-Kredite.
Haftungsfreistellung
Bei einer Haftungsfreistellung reduziert sich die Verpflichtung der Hausbank gegenüber dem Hauptleihinstitut, für eine bestehende Verbindlichkeit in voller Höhe einzustehen.Bei geringen Sicherheiten kann die Hausbank für die ERP- und KfW-Finanzierung in den neuen Ländern eine bis zu 50%ige Haftungsfreistellung für Darlehen beantragen. In den alten Ländern gibt es auf Antrag der Hausbank eine bis zu 40%ige Haftungsfreistellung der KfW.
Hausbank-Prinzip
Bei öffentlichen Finanzierungshilfen hat die Hausbank einen entsprechenden Antrag an den Geber von Fördermitteln zu stellen. Die Finanzierungshilfen der LfA Förderbank Bayern werden beispielsweise über die Hausbank der Antragsteller beantragt und ausgereicht. Als Hausbank kommt jede Bank oder Sparkasse in Frage, bei der Sie Firmenkunde sind. Zudem ist es die Aufgabe der Hausbank, die Durchfinanzierung des Vorhabens sicherzustellen und im Regelfall nach Vorhabensabschluß den zu erstellenden Verwendungsnachweis zu prüfen.I
Innovationen
Innovationen stellen eine Verwirklichung neuer Produkte sowie neuer Verfahren in ein-zelnen Unternehmensbereichen bzw. der Unternehmensführung dar.Innovationsförderung
Der Bund unterhält in vielen Forschungsfeldern Programme zur Förderung von Innovationen in Kleinen und Mittleren Unternehmen. Ergänzend zu nationalen Programmen fördert die EU Forschungsbereiche von besonderem europäischen Interesse.Auf Landesebene bestehen Fördermaßnahmen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, für Innovationsberatungen und für Existenzgründungen.
K
Kapitalmarktzins
Der Kapitalmarktzins ist der auf dem Markt für langfristige Finanzmittel geltende Zinssatz.Kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Kriterien nach EU Definition)
In der EU Definition vom 06. Mai 2003 sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Betriebe, die- nicht mehr als 250 Arbeitskräfte beschäftigen
- und entweder
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen
- eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR erreichen.
KMU müssen die Obergrenzen für den Umsatz oder den Schwellenwert für die Bilanzsumme nicht in beiden Fällen einhalten und verlieren bei Überschreitung in einem der Fälle nicht den KMU-Status.
Um die individuellen Daten für Ihr Unternehmen feststellen zu können, muss ermittelt werden, ob das Unternehmen eigenständig ist, oder ob es sich um ein Partnerunternehmen oder um ein verbundenes Unternehmen handelt.
Die EU Kriterien gelten grundsätzlich auch für die deutschen Förderprogramme. Nach Ermessen der Länder bzw. der zuständigen Ministerien können die oben genannten Kenngrößen niedriger angesetzt werden, um Betriebe bestimmter Größen bevorzugt zu fördern.
KMU
Kleine mittlere Unternehmen nach EU-DefinitionKumulierungsverbot
Das Kumulierungsverbot bedeutet, dass ein Projekt nicht mehrfach gefördert bzw. doppelt subventioniert (z.B. durch ein anderes Förderprogramm) werden darf.M
Mittelstandspriorität
Mittelstandspriorität impliziert die vorrangige Förderung Kleiner und Mittlerer Unternehmen (nach EU Definition).N
Nachfinanzierung
Nachfinanzierung ist die Bewilligung von Fördergeldern für bereits durchgeführte Vorhaben, d.h. bei bereits erfolgter Investition. Sie ist im Rahmen der meisten Förderprogramme allerdings nicht möglich.Nachrangdarlehen / Nachrangtranche
Nachrangdarlehen zeichnen sich dadurch aus, dass der Darlehensgeber im Rang hinter die Forderungen aller übrigen Fremdkapitalgeber zurücktritt und die Darlehen somit eine eigenkapitalnahe Funktion haben. In der Regel sind keine Sicherheiten erforderlich. Es ist jedoch zu beachten, dass natürliche Personen als Endkreditnehmer persönlich für die Rückzahlung des Darlehens haften. Nachrangdarlehen bündeln damit die Vorteile von Fremd- und Eigenkapital, verbessern auf diese Weise die Bonität eines Unternehmens und erleichtern ihm den Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln.NKBF98
NKBF98 sind Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesminis-teriums für Bildung und Forschung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Sie beschreiben die Bedingungen und Aufla-gen, die an die Erteilung der Zuwendung gebunden sind.Der geförderte Projektteilnehmer muss nach diesen Nebenbestimmungen einen Verwer-tungsplan für die erhaltenen Mittel vorlegen.
P
Photovoltaik
Photovoltaik (PV) ist die unmittelbare Umwandlung von Sonnenstrahlung in elektrische Energie mit Hilfe von Halbleitern, sogenannten Solarzellen.Projektskizze
Bei den meisten Förderprogrammen ist es sinnvoll, sich mit dem zuständigen Ansprechpartner in Verbindung zu setzen und diesem eine Projektskizze des geplanten Vorhabens auszuhändigen. Anhand der Projektskizze kann die Fördereinrichtung entscheiden, ob ein Vorhaben für die Bewilligung von Fördermitteln geeignet ist.Das elektronische Skizzen-System "easy-Skizze" stellt eine Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung von Projektskizzen und Förderanfragen zu Fachprogrammen des Bundes dar (Bekanntmachungen - Ausschreibungen). Die Antragssoftware ist unter anderem auf den Seiten des Informationsservice Projektförderung (DLR-IP) zu finden: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/skizze/index.html
Projektträger
Die administrative Abwicklung der Förderprogramme des Bundes und auch der Länder wurde in den meisten Fällen von den Ministerien ausgelagert und auf Projektträger übertragen. Projektträger sind Fördermanager für öffentlich finanzierte Förderprogramme (z.B. Projektträger Jülich).R
Rechtsanspruch
Der Begriff Rechtsanspruch besagt, dass auf eine Leistung ein einklagbarer Anspruch besteht. Bei der Mehrzahl der Begünstigungen bestehen allerdings keine Rechtsansprüche. Ausgenommen sind steuerliche Erleichterungen.S
Sicherungsübereignung
Sicherungsübereignungen können bei der Gewährung von Krediten relevant sein. Es handelt sich um einen Vertrag durch den ein Schuldner dem Gläubiger zur Sicherung einer Schuld das Eigentum an einer beweglichen Sache oder an einer Sachgesamtheit (z.B. Warenlager) übergibt. Eigentümer wird hierdurch der Gläubiger, der Schuldner bleibt allerdings im Besitz der Sache.Subvention
Subventionen sind Zuwendungen, die ein Träger der öffentlichen Verwaltung einer Privatperson/einem Unternehmen unmittelbar gewährt, um damit einen im öffentlichen Interesse liegenden Zweck zu erreichen. Es kann sich dabei um Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften handeln.Subventionswert
Unter "Subventionswert" versteht man den Vorteil, den ein Unternehmen aus einer Subvention zieht.Bei Zuschüssen stellt die Höhe des Zuschusses den Subventionswert dar. Bei zinsverbilligten Darlehen wird der Subventionswert als Zinsvorteil festgelegt, der sich aus der Differenz zwischen Effektivzinssatz des Förderdarlehens und einem Normalzinssatz (sog. Referenzzinssatz) finanzmathematisch errechnet.




