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Fragenkatalog (FAQ)
Im Fragenkatalog zum Thema „Strahlung“ finden Sie Antworten auf Fragen der Aufsicht über kerntechnische Anlagen im Rahmen des Strahlenschutzes und für die Aufsicht beim Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Gerne können Sie sich mit Ihrer Frage auch direkt an das IZU wenden, indem Sie uns anrufen (Tel. 0821 / 9071 - 5121) oder uns schreiben.
Auf nationaler Ebene ist die zuständige Strahlenschutzfachbehörde das Bundesamt für Strahlenschutz. In Bayern ist für die Genehmigung von kerntechnischen Anlagen und für die Aufsicht beim Umgang mit Kernbrennstoffen das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit verantwortlich. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit konkreten Fragen direkt an diese Einrichtungen zu wenden.
Arbeiten in fremden Anlagen mit Strahlenbelastung (gemäß §15 StrlSchV)
Ein Unternehmer beschäftigt seine Mitarbeiter in betriebsfremden Anlagen, in denen die Mitarbeiter einer Strahlenbelastung ausgesetzt sind. Was muss er beachten bzgl. Genehmigungspflicht, Zeitraum der Gültigkeit, Ablauf der Genehmigung etc.?
Radioaktives Holz aus osteuropäischen Ländern
Welche Informationen gibt es über strahlenbelastetes Holz aus osteuropäischen Ländern?
Radon in bayerischen Wasserwerken
Muss ich als Leiter eines Wasserversorgungsunternehmens die Radonbelastung meiner Mitarbeiter messen?
Radon in bayerischen Wasserwerken
Wo kann ich die Messgräte (Exposimeter) für eine Radonmessung anfordern und was kosten diese?
Radon in bayerischen Wassserwerken
Wie geht die Messung der Radonbelastung von Mitarbeitern in Wasserversorgungsunternehmen vor sich?
Strahlenmessgeräte für gelegentliche Messungen
Ist es sinnvoll, z. B. bei häufiger Verwendung von Holz aus osteuropäischen Ländern, ein Strahlenmessgerät anzuschaffen?
Strahlenpass
Wer braucht einen Strahlenpass, wo bekomme ich ihn und was muss ich beachten?
Verbringung radioaktiven Materials ins Ausland
Was ist bei der Ausfuhr radioaktiven Materials zu beachten?




