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Fragenkatalog (FAQ)
Im Fragenkatalog zum Thema „Natur“ finden Sie Antworten auf Fragen die sich zumeist auf die Landschaftsplanung sowie Arten- und Biotopschutzprogramme beziehen. Gerne können Sie sich mit Ihrer Frage auch direkt an das IZU wenden, indem Sie uns anrufen (Tel. 0821 / 9071 - 5121) oder uns schreiben.
Die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter bzw. die kreisfreien Städte) und in Ausnahmefällen die Regierungen sind als zuständige Naturschutzbehörden in der Regel ebenfalls ein geeigneter Ansprechpartner
Arten- und Biotopschutzprogramm
Auf welchen Datengrundlagen beruht die Erstellung des ABSP?
Arten- und Biotopschutzprogramm
Für welche Landkreise und Städte liegt bereits ein ABSP vor?
Arten- und Biotopschutzprogramm
Was versteht man unter dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP)?
Arten- und Biotopschutzprogramm
Wie und von wem werden die im ABSP genannten Ziele und Maßnahmen umgesetzt?
Arten- und Biotopschutzprogramm
Werden die Grundeigentümer bei den im ABSP genannten Zielen und Maßnahmen mit einbezogen?
Fördermittel
Wo und wie erhalte ich Fördermittel für Umsetzungsprojekte im Naturschutz und in der Landschaftspflege?
Landschaftsplan
Müssen detaillierte Planaussagen im Landschaftsplan wie "Heckenpflanzung” oder "Erosionsschutzmaßnahmen” von den Grundstücksbesitzern umgesetzt werden?
Landschaftsplan
Können im Landschaftsplan dargestellte Umsetzungsmaßnahmen ohne Zustimmung des Grundstücksbesitzers durchgeführt werden?
Landschaftsplan
Ist die Bestandsaufnahme und die Erhaltung des Zustandes im Landschaftsplan rechtsverbindlich?
Landschaftsplan
Wie erreiche ich bei der Erstellung des Landschaftsplans interessierte Bürger und eine möglichst breite Beteiligung?
Landschaftsplan
Gibt es Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen des Landschaftsplanes?




