Betrieblicher Umweltschutz in Bayern - Gewusst wie!
 

Fragenkatalog (FAQ)

Im Fragenkatalog zum Thema „Boden/Altlasten“ finden Sie Antworten auf Fragen, die von Betrieben, Grundstücksbesitzern und möglichen Verursachern von Altlasten an das LfU oder seine Partner gestellt wurden. Gerne können Sie sich mit Ihrer Frage auch direkt an das IZU wenden, indem Sie uns anrufen (Tel. 0821 / 9071 - 5121) oder uns schreiben.

Die Mehrzahl der Fragen bezieht sich auf den Vollzug des Bodenschutzrechts. Hierfür sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Sie beteiligt bei Fragen fachlicher Art die zuständigen fachlichen Stellen, das sind die Wasserwirtschaftsämter, die Gesundheitsverwaltung bzw. die Landwirtschafts- und Forstbehörden. Die Führung des so genannten Altlastenkatasters unterliegt dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU).

Neuer Eintrag Aktualisierter Eintrag

Altlastenkataster - Eintragung

17.06.2009

Welche Regelungen gelten für Eintragungen und Löschungen im Altlastenkataster?

Beurteilung der Gefährlichkeit und die Entsorgung von Bodenmaterial

01.09.2009

Wann ist ein Abfall als gefährlich einzustufen? Welche Vorschriften sind in Bayern für die Entsorgung von Boden anzuwenden?

Definition "altlastenfrei"

10.01.2008

Was bedeutet "altlastenfrei" für die Praxis?

Haftungsfrage bei möglicher Altlastensanierung

26.01.2009

Ab wann fällt die Pflicht einer Altlastensanierung auf den neuen Besitzer bzw. wie lange ist der Vorbesitzer sanierungspflichtig? Welche gesetzlichen Regelungen greifen hier?