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Beurteilung von Cadmiumsulfid nach REACH: Wie wird Cadmiumsulfid (CdS) als Bestandteil von Dünnschicht-Photovoltaikmodulen auf Chalkopyrit-Basis nach der REACH-Verordnung beurteilt? Und wird CdS als zulassungspflichtiger Stoff in den Anhang XIV-Liste der REACH-Verordnung aufgenommen?

Antwort von: BAuA

CdS als CMR (cancerogen, mutagen und reproduktionstoxisch) Stoff steht seit 16.12.2013 auf der Kandidatenliste im Rahmen der REACH-Verordnung.

Ob und wann die Europäische Chemikalienagentur CdS in den Anhang XIV aufnimmt kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Schweden hat am 08.05.2013 seine Absicht bekanntgegeben, die Aufnahme von CdS in den REACH-Anhang XIV (zulassungspflichtige Stoffe) vorzuschlagen.

Solarzellen sind aus unserer Sicht Erzeugnisse und unterliegen somit den Verpflichtungen des Artikels 7 der REACH-Verordnung.