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REACH - Koks: In REACH Anhang V ist als nicht anmeldungspflichtiger Stoff neben Erdöl und Kohle auch Koks erwähnt. Wie wird Koks definiert?

Antwort von: LGL, Dr. Christoph Habarta

Im Anhang V der REACH-VO wurde Koks unter 10. Naturstoffe, soweit sie nicht chemisch verändert wurden, aufgenommen.

Die Begründung des Europäischen Parlaments dafür war:
"Koks ist ein Produkt das durch die Entgasung von Kohle entsteht. In diesem Herstellungsprozess werden Benzol, Toluol, Xylen, Teer und andere Stoffe aus der Kohle herausgezogen, so dass Koks weniger Risiken birgt als Kohle und daher ebenso wie Kohle von der Pflicht zur Registrierung ausgenommen werden sollte."

Im Altstoffverzeichnis wird zwischen verschiedenen Koks-Sorten mit eigenen EINECS-Nummern unterschieden, da in Abhängigkeit von der Entstehung/Herstellung die Zusammensetzung und die Eigenschaften variieren (z.B.: 2650803, 2652063, 3026241, 302685-4 usw.).