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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Weiße Wanne als Auffangraum: Müssen Auffangräume für Heizöl zusätzlich beschichtet werden, wenn der Keller als "weiße Wanne" ausgeführt ist?

Antwort von: LfU, Ref. 68

§ 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AwSV fordert für Anlagen zum Lagern von Heizöl der WGK 2 mit maßgebenden Volumina von mehr als 10 bis 100 m³ (das bedeutet Gefährdungsstufe C nach § 39 AwSV) ein Rückhaltevolumen, das dem Volumen entspricht, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen freigesetzt werden kann.

Rückhalteeinrichtungen (Auffangräume) müssen nach § 18 Abs. 2 AwSV flüssigkeitsundurchlässig sein. Darin eingschlossen ist die Beständigkeit gegen das Lagermedium. Da in Privathaushalten keine geeigneten Sicherheitsvorkehrungen (täglich und rund um die Uhr besetzte Betriebsstätte, Leckageerkennungssysteme, Umpumpmöglichkeiten etc.) vorhanden sind, muss das Rückhaltevolumen das Volumen des größten Behälters im Auffangraum fassen. In Gegenden mit drückendem Grund- oder Oberflächenwasser werden die Kellerräume häufig als weiße Wannen in wasserundurchlässigem Beton ausgebildet.

Die Einhaltung des Rückhaltevolumens ist durch Messen und Rechnen leicht überprüfbar, zur Beurteilung der Anforderung an die Flüssigkeitsundurchlässigkeit die nachfolgenden Anmerkungen.

Wasserundurchlässiger Beton verhindert lediglich das Durchdringen von Wasser in flüssiger Phase, als poröser Baustoff kann er jedoch eine Wasserdampfdiffusion nicht unterbinden. Diese ist oft auch ursächlich für Schäden an der Beschichtung im Bodenbereich der Wannen. Genauso wenig kann die weiße Wanne im Leckagefall das Eindringen von Heizöl in den Beton verhindern. Es ist jedoch zu unterstellen, dass keine flüssige Ölphase an der dem Erdreich zugewandten Seite der Wanne austritt, zumal der Beton ab einer bestimmten Tiefe mit Wasser gesättigt sein dürfte. Insofern ist die Besorgnis einer Grundwasserverunreinigung nicht gegeben. Zum Nachweis, dass tatsächlich eine weiße Wanne vorliegt, ist zumindest die Bestätigung der Baufirma oder des Statikers vorzulegen. Damit kann die Flüssigkeitsundurchlässigkeit als erfüllt angesehen werden.

Es ist aber dringend anzuraten, die beiden Funktionen "Schutz gegen drückendes Wasser" und "Schutz gegen auslaufendes Heizöl" zwei unterschiedlichen Systemen anzuvertrauen. Denn die Sanierung des im Leckagefall mit Öl verunreinigten Betons wird ein Vielfaches an Kosten verursachen gegenüber dem Einbau einer zusätzlichen Schutzvorkehrung gegen auslaufendes Heizöl wie z.B.

  • Auskleidung des Auffangraums in Stahl oder Kunststoff mit Hinterlüftung (eine Beschichtung ist wegen der Dampfdiffusion nicht zu empfehlen),
  • Leckschutzauskleidung des Behälters mit Anschluss eines Leckanzeigers (falls machbar, Entfernen von Innenstützen im Tank nur nach schriftlicher Begutachtung durch einen Statiker oder den Hersteller); dadurch wird der Behälter doppelwandig.