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Genehmigungsunterlagen in Wasserrechtsverfahren: Welche Genehmigungsunterlagen müssen in Wasserrechtsverfahren vorgelegt werden?

Antwort von: LfU

Antworten auf diese Frage gibt die Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV).

Grundsätzlich wird die Beibringung folgender Unterlagen gefordert:

  • Erläuterung (§ 5)
  • ein Übersichtslageplan (§ 6)
  • ein Lageplan (§7)
  • Bauzeichnungen (§ 8)
  • eine Bescheinigung der Standsicherheit (§ 9)
  • ein Eignungsnachweis der zu betreibenden Anlage, der Anlagenteile oder technischen Sicherheitsvorkehrungen (§ 10)
  • ein Bauwerksverzeichnis sowie Angaben über Unterhaltungspflichtige und Kostenbeiträge(§ 11) und
  • ein Grundstücksverzeichnis (§ 12).
Falls Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich oder die IVU-Richtlinie für Ihren Betrieb einschlägig ist, nennt die Verordnung weitere geforderte Unterlagen.