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Emissionsmessungen: Unser Betrieb möchte eine amtlich anerkannte Emissionsmessung durchführen lassen. Welche Messinstitute sind in Bayern zugelassen?

Antwort von: LfU

Das Bayerische Landesamt für Umwelt gibt auf Grundlage der 41.BImSchV Stellen bekannt, die nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, sowie nach den auf das BImSchG gestützten Rechtsverordnungen mit der Ermittlung der Emissionen und Immissionen von luftverunreinigenden Stoffen, Geräuschen und Erschütterungen sowie mit der Kalibrierung und Prüfung der dazu erforderlichen technischen Einrichtungen beauftragt werden können.

Neben den in Bayern bekannt gegebenen Stellen können in Bayern auch die in anderen Bundesländern bekannt gegebenen Stellen beauftragt werden.

Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie betreibt das Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) in welchem alle in Bayern und Deutschland bekannt gegebenen Stellen recherchiert werden können.