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EMAS: Welche Mindestkriterien müssen bei der Teilnahme an EMAS erfüllt werden?

Antwort von: LfU

Für Umweltmanagement gibt es unterschiedliche Systeme (u. a. EMAS, ISO 14001, QuB, Ökoprofit), wobei EMAS das System mit den weitreichendsten Anforderungen im Interesse des Umweltschutzes ist. Die Teilnahme an EMAS ist freiwillig, im Falle der Teilnahme werden die Anforderungen der EMAS-Verordnung aber verpflichtende Systembestandteile einer Organisation (z. B. Unternehmen, Behörden, Hochschulen).
Gemäß EMAS-Nutzerhandbuch können Organisationen teilnehmen, die:

  • Ihre Verantwortung für Umwelt und Wirtschaft wahrnehmen wollen,
  • eine Verbesserung ihrer Umweltleistung anstreben,
  • und bereit sind, ihre Umweltergebnisse der Öffentlichkeit und allen Interessenträgern mitzuteilen.
Des Weiteren müssen Organisationen für eine EMAS-Registrierung gemäß Handbuch die folgenden Schritte erfüllen:
  • Eine erste Umweltprüfung durchführen.
  • Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften einhalten.
  • Ihre Umweltleistung kontinuierlich verbessern.
  • Einen offenen Dialog mit allen Interessenträgern führen.
  • Die Mitarbeitenden aktiv einbeziehen.
  • Eine validierte EMAS-Umwelterklärung veröffentlichen und aktuell halten.
Nach erfolgreicher Begutachtung der Organisation durch einen staatlich zugelassenen Umweltgutachter kann bei einer zuständigen Stelle die EMAS-Registrierung beantragt werden.