Umweltpakt Bayern

Logo Umweltpakt Bayern - Über uns
Infozentrum UmweltWirtschaft - IZU
 

Umwelt- und Klimapakt Bayern: Warum gibt es einen Umwelt- und Klimapakt mit der Wirtschaft?

Antwort von: StMUV

Um die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, ist es erforderlich, dass Staat und Wirtschaft ihre Verantwortung unabhängig von geltenden gesetzlichen Anforderungen wahrnehmen. Mit einer freiwilligen Vereinbarung werden Erfahrung und Initiativkraft der Unternehmen besser genutzt, als dies durch staatliche Regelung allein möglich wäre.

Durch die Freiwilligkeit kann jeder Teilnehmende selbst entscheiden, wie das "Plus" über den gesetzlichen Umweltschutz hinaus realisiert werden soll. Individuelle unternehmerische Besonderheiten können besser berücksichtigt und Umweltschutzmaßnahmen effizient umgesetzt werden. Damit ist die freiwillige Vereinbarung Impulsgeber für neue Wege, Methoden und Themenfelder mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung. Der Staat unterstützt diese Entwicklung in Form von Fördermitteln, Informationen, Anlaufstellen und gesetzlichen Erleichterungen.

Der Umweltpakt Bayern (seit 2020 Umwelt- und Klimapakt) hat seit seinem ersten Beschluss im Oktober 1995 für Bayern und über seine Grenzen hinweg positive Ergebnisse gebracht: In zahlreichen Projekten ist die unternehmerische Eigenverantwortung gestärkt und die Umwelt entlastet worden und gleichzeitig wurden staatliche Vorschriften vereinfacht und abgebaut.

Für die Umwelt bedeutet der Umwelt- und Klimapakt Bayern betriebliche Umweltleistungen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Der Vorteil für die Bayerische Staatsregierung besteht in der Vermeidung von Umweltschäden und den damit verbundenen Kosten für die Sanierung. Die Wirtschaft profitiert ihrerseits durch bessere Umweltbedingungen für die Produktion, durch Vereinfachungen der staatlichen Vorschriften, durch ein verbessertes Klima zwischen Vollzugsbehörden und Unternehmen sowie durch Unterstützung bei der Umsetzung von Umweltvorschriften und freiwilligen Umweltleistungen.

Darüber hinaus hat der Umwelt- und Klimapakt Bayern als erste freiwillige Umweltvereinbarung zwischen Staat und Wirtschaft auch heute noch Vorbildfunktion für andere Bundesländer und das Ausland.

Damit trägt der Umwelt- und Klimapakt zur Nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Konferenz für Umwelt und Entwicklung von Rio de Janeiro im Jahre 1992 bei:
Nachhaltigkeit fordert neue Formen der Entwicklung, die dauerhaft sowohl ökologisch, ökonomisch als auch sozial verträglich sind. Nachhaltigkeit fordert auch neue Instrumente: Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und Kooperation kommen besondere Bedeutung zu.

Weiterführende Informationen

Links