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Umweltmanagementsystem: Wie können die gesetzlichen Vorgaben des ElektroG im betrieblichen Umweltmanagement berücksichtigt werden?

Antwort von: LfU

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt die europäische Richtlinie WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment, regelt die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten) und die europäische Richtlinie RoHS (Restriction of Hazardous Substances, beinhaltet eine Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronik-Geräten) in nationales Recht um.

Umweltmanagementsysteme bieten grundsätzlich geeignete Strukturen, um die Anforderungen aus den beiden Richtlinien zu erfüllen. Wenn Sie Hersteller oder Vertreiber von Elektro- oder Elektronikgeräten sind, oder diese Geräte in Verwertungsanlagen behandeln, prüfen Sie die folgenden Aspekten.

Bitte beachten Sie:
ggf. ist eine Anpassung an die neuen Anforderungen zwingend erforderlich (z.B. Stoffverbote).

  • Umweltaspekte: Ermitteln Sie die der Umweltaspekte vor dem Hintergrund der neuen Ge- und Verbote.

  • Rechtsvorschriften: Nehmen Sie das ElektroG in Ihre Sammlung der zu berücksichtigenden Rechtsvorschriften auf.

  • Umweltziele / -programm: Berücksichtigen Sie die Stoffverbote nach §5 ElektroG und nehmen Sie geeignete Maßnahmen in das Umweltprogramm auf.

  • Organisation: Nehmen Sie die Designer- und Produktionsteams, die damit beauftragt werden, alternative Stoffe zu finden bzw. alternative Produkte zu entwickeln, mit in die Umweltorganisation auf.

  • Schulung: Schulen Sie die Designerteams im Hinblick auf Umweltschutz, sofern dies noch nicht geschehen ist.

  • Kommunikation: Informieren Sie Ihre Kunden über die Produktveränderungen.

  • Handbuch: Beschreiben Sie die Verfahren, wie bei der Produktentwicklung die entsprechenden Anforderungen berücksichtigt werden.

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