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Der Umgang mit radioaktiven Stoffen in der betrieblichen Praxis

Quelle: LfU

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat für Personen und Firmen, die mit radioaktiven Stoffen umgehen müssen, z. B. in der Medizin oder an Lehrinstituten, eine Liste mit Maßnahmen zum Umgang mit diesen Stoffen, ausgenommen Kernbrennstoffe, im Internet zusammengestellt. Hier sind Verfahrensweisen mit Bezug zu den rechtlichen Grundlagen aufgezeigt, die den Erwerb, die Weitergabe, den Transport und die Entsorgung von radioaktiven Stoffen regeln.


Die Hinweise können Sie auf den Internetseiten des LfU abrufen.