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Klimaschutz und Energieeffizienz: Überblick politischer Ziele und Maßnahmen

Quelle: EU, Bundesregierung, BMWK, UBA, BMUV, Bayerische Staatsregierung

Europäische Union

EU-Klimagesetz
Im Jahr 2021 verständigten sich die Mitgliedsländer der EU darauf, bis 2030 ihren CO2-Ausstoß um 55 Prozent zu senken und bis 2050 eine netto Klimaneutralität zu erreichen. Im Anschluss daran werden negative Emissionen ab 2050 angestrebt. Auf die Erzeugung und den Verbrauch von Energie entfallen aktuell mehr als 75 % der Treibhausgasemissionen der EU. Zur Erreichung der Klimaziele muss das Energiesystem der EU daher dekarbonisiert werden.
Green Deal
Die EU-Kommission sieht den Klimawandel als die aktuell größte Herausforderung an, erkennt darin aber gleichzeitig eine Chance für die Entwicklung eines neuen Wirtschaftsmodells. Der Green Deal ist die konzeptionelle Grundlage dieses Wandels mit folgenden Zielen:
  • saubere Luft, sauberes Wasser, einen gesunden Boden und Biodiversität
  • sanierte, energieeffiziente Gebäude
  • gesundes und bezahlbares Essen
  • mehr öffentliche Verkehrsmittel
  • sauberere Energie und modernste saubere Technologien
  • langlebigere Produkte, die repariert, wiederverwertet und wiederverwendet werden können
  • zukunftsfähige Arbeitsplätze und Vermittlung der für den Übergang notwendigen Kompetenzen
  • weltweit wettbewerbsfähige und krisenfeste Industrie

Factsheets zur Umsetzung des Green Deal:
Gesetzgebungspaket "Fit for 55"
Der Maßnahmenplan "Fit for 55" wurde am 14. Juli 2021 von der Europäischen Kommission vorgelegt und bezieht sich auf das Ziel der EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken. Er stellt damit eine Art Fahrplan dar. Klima-, energie- und verkehrsbezogene Rechtsvorschriften sollen überarbeitet und an die Ziele für 2030 bzw. 2050 angepasst werden. Darüber hinaus enthält das Paket einige neue Initiativen. "Fit for 55" enthält Entwürfe zu 12 Gesetzgebungsverfahren, die sich Ende 2021 in der Abstimmung und Umsetzung befinden.
  • Änderung des EU-Emissionshandelssystems (ETS), insbesondere Einbeziehung von Seeverkehr, verbunden mit einem Vorschlag für die Generierung von Eigenmittel der EU durch das ETS.
  • Kohlenstoff-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), ebenfalls verbunden mit einem Vorschlag für CBAM zur Eigenmittelgenerierung
  • Verordnung zur nationalen Lastenteilung (ESR)
  • Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie
  • Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED)
  • Änderung der Energieeffizienz-Richtlinie (EED)
  • Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor
  • Änderung der Verordnung zur Einbeziehung von Treibhausgasemissionen und -abbau durch Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF)
  • Änderung der Richtlinie zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Brennstoffe (AFID)
  • Änderung der Verordnung zur Festlegung von CO₂-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge
  • Änderung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
  • Änderung des dritten Energiepakets für Gas (Richtlinie 2009/73/EU und Verordnung 715/2009/EU) zur Regulierung wettbewerbsfähiger dekarbonisierter Gasmärkte
Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Der Europäische Rat hat beschlossen, den derzeitigen EU-Zielwert von mindestens 32 % für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Gesamtenergiemix auf mindestens 40 % bis 2030 zu erhöhen. Ferner werden die Einführung oder Verstärkung sektorbezogener Teilziele und Maßnahmen in allen Sektoren vorgeschlagen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Sektoren gelegt wird, bei denen die Einbeziehung erneuerbarer Energien bisher langsamer vorangekommen ist, wie dies insbesondere in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie der Fall ist.
Im Verkehrssektor wurde eine Wahlmöglichkeit für die Teilziele festgelegt. Entweder muss ein verbindliches Ziel beschlossen werden, um die Treibhausgasintensität bis zum Jahr 2030 um 13 % zu senken oder der Anteil an erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor muss auf mindestens 29 % steigen. In der Industrie soll die durchschnittliche Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien jährlich um 1,1 % erfolgen. Im Bereich Gebäude soll sich der Gesamtanteil auf mindestens 49 % erhöhen.

Änderung der Energieeffizienz-Richtlinie
Der Europäische Rat hat festgelegt, dass das aktuelle Energieeffizienzziel auf EU-Ebene angehoben werden soll: Von 32,5 % auf 36 % für den Endenergieverbrauch und auf 39 % für den Primärenergieverbrauch. Zudem wurde beschlossen, dass das Endenergieeinsparziel stufenweise erhöht wird (2024: 1,1 %, 2026: 1,3 %, 2028 – 2030: 1,5 %). Im öffentlichen Sektor ist eine Verpflichtung des Energieverbrauchs um 1,7 % pro Jahr vorgesehen. Zudem sollen ab dem Jahr 2024 Datenzentren dazu verpflichtet werden, ihren Energieverbrauch offenzulegen.

Bundesrepublik Deutschland

Die deutschen Klimaschutzziele und Maßnahmen orientieren sich am Pariser Abkommen und den Beschlüssen der EU. Darüber hinaus wurden eigene Ziele und Zwischenziele vereinbart und Maßnahmenpläne für deren Umsetzung vorgelegt.


Klimaschutzgesetz (KSG)
Am 24.06.2021 hat der Deutsche Bundestag ein neues Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen. Das Gesetz sieht bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgase um 65 Prozent gegenüber 1990 vor. Vor der Novellierung galt ein Wert von minus 55 Prozent. Bis 2040 müssen die Treibhausgase um 88 Prozent gemindert und bis 2045 Treibhausgasneutralität verbindlich erreicht werden.
Im Koalitionsvertrag 2021 verpflichtet sich die neue Bundesregierung das bestehende Klimaschutzgesetz noch im Jahr 2022 konsequent weiterzuentwickeln und bis Ende 2022 ein Klimaschutz-Sofortprogramm auf den Weg zu bringen.

Klimaschutz im Koalitionsvertrag 2021
Der Koalitionsvertrag sieht keine weitere Verschärfung des deutschen Klimaziels (Klimaneutralität bis 2045) vor, jedoch einige Verschärfungen wie u. a.:
80 % (bisher 65 %) erneuerbare Energien bis 2030
Kohleausstieg "idealerweise" bereits 2030 (bisher 2038)
Ausbau der Photovoltaik auf ca. 200 GW (bisher 100 GW) 2030
Ausbau der Windenergie auf See auf 30 GW (bisher 20 GW) bis 2030
Beschleunigung der Errichtung moderner (H2-ready) Gaskraftwerke
Wasserstoffwirtschaft mit Elektrolysekapazität von 10 GW (bisher 5 GW) bis 2030
Klimaschutzplan 2050
Das Bundeskabinett hat den Klimaschutzplan 2050 am 14. November 2016 unter der Prämisse einer Klimaneutralität bis 2050 beschlossen. Inzwischen sieht das Klimaschutzgesetz eine Treibhausneutralität bis 2045 vor. Im Klimaschutzplan 2050 wurden erstmals Klimaschutzziele (Sektorziele) für einzelne Wirtschaftszweige definiert, diese sehen je nach Sektor Reduktionen zwischen ca. 30 und 60 Prozent gegenüber 1990 vor. Reduktionsziele in den Sektoren gemäß Klimaschutzplan 2050:
  • Energiewirtschaft: max. 175 – 183 Mio. Tonnen CO2-Äq.
  • Gebäude: max. 70 – 72 Mio. Tonnen CO2-Äq.
  • Verkehr: max. 95 – 98 Mio. Tonnen CO2-Äq.
  • Industrie: max. 140 – 143 Mio. Tonnen CO2-Äq.
  • Landwirtschaft: max. 58 – 61 Mio. Tonnen CO2-Äq.

Klimaschutzprogramm 2030
Das Programm fördert mit Innovationen, Förderungen, gesetzlichen Standards und Anforderungen sowie mit einer Bepreisung von Treibhausgasen die Erreichung des Zwischenziels für 2030 (minus 65 Prozent). Neben den sektorübergreifenden Maßnahmen wie der CO2-Bepreisung enthält das Programm auch sektorenspezifische Anforderungen.
Im Bereich der Energiewirtschaft sind u. a. folgende Maßnahmen definiert:
  • Schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung bis 2038
  • Ausbau der erneuerbaren Energien – 65 % Anteil am Bruttostromverbrauch bis 2030
  • Weiterentwicklung und umfassende Modernisierung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
  • Umstellung der Wärmenetze auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme
  • Reallabore der Energiewende als Säule der Forschungsförderung
  • Energieeffizienzstrategie 2050 (EffSTRA)

Klimaanpassungsstrategien
Am 17. Dezember 2008 wurde vom Bundeskabinett die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) beschlossen. Die Strategie legte den Grundstein für einen mittelfristigen Prozess, in dem schrittweise mit den Bundesländern und anderen gesellschaftlichen Gruppen die Risiken des Klimawandels bewertet, der mögliche Handlungsbedarf benannt, die entsprechenden Ziele definiert sowie mögliche Anpassungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden sollten. Im Rahmen der Anpassungsstrategie wurde 2021 die Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA) veröffentlicht. Auf der Internetseite des BMUV sind in Informationen zu Klimarisiken, Studien sowie Fortschritts- und Monitoringberichte veröffentlicht.
Energieeffizienz
Das BMWK stellt auf seinen Seiten Informationen zu Strategien und Zielen der Energieeffizienz zur Verfügung. Die 2019 verabschiedete Energieeffizienzstrategie 2050 stellt die strategischen Weichen für mehr Energieeffizienz und legt Ziele fest:
  • Reduzierung von 30 % des Primärenergieverbrauchs bis 2030 (zu 2008)
  • Reduzierung von 50 % des Primärenergieverbrauchs bis 2050 (zu 2008)
Die Energieeffizienzstrategie 2050 bündelt die für eine Zielerreichung bis 2030 notwendigen Maßnahmen in einem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0). Darin sind folgende zentrale Zielsetzungen enthalten:
  • Mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich
  • Etablierung der Energieeffizienz als Rendite und Geschäftsmodell
  • Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz
Zur Erreichung des Reduktionsziel 2050 wurde 2020 ein Dialogprozess "Roadmap Energieeffizienz 2050" gestartet. Im Rahmen dieses Roadmap-Prozesses sollen sektorübergreifende Pfade zur Erreichung des Reduktionsziels für 2050
diskutiert und Vorschläge für deren Umsetzung erarbeitet werden.
Umsetzungsstand der Energiewende
Der Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ überprüft, inwieweit die gesteckten Ziele der Energiewende erreicht wurden. Der 8. Monitoring-Bericht erschien 2021 und dokumentiert den Stand der Energiewende für die Jahre 2018 und 2019 sowie den Fortschritt bei der Erreichung der 2020-Ziele.

Freistaat Bayern

Vonseiten der Bayerischen Staatsregierung werden auch eigene Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs und zur Steigerung der Effizienz unternommen.