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Ansprechpartner - Natur

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Untere Naturschutzbehörden an den Kreisverwaltungsbehörden

Genehmigungsverfahren im Rahmen der Eingriffsregelung
Beratung in Naturschutzfragen
Auskünfte über Beschränkungen des Betretungsrechts
Erlass von Rechtsverordnungen über Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile

Zuständige Naturschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden und in Ausnahmefällen die Regierungen. Wenden Sie sich am besten zuerst an die Untere Naturschutzbehörde in Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.

Fragen Sie in der Vermittlung nach der für den Naturschutz zuständigen Abteilung (i.d.R. sind dies die Unteren Naturschutzbehörden).

 

Regierungen

Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes
Ausnahme und Befreiungen von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnungen
Ausweisung von Naturschutzgebieten

Zu dem jeweiligen Sachgebiet Naturschutz

 

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Natura 2000
Konzepte zur Landschaftsökologie
Landschaftsplanung; Landschaftsentwicklungskonzepte
Konzepte zur Erholungs,- Sport- und Freizeitnutzung
Biotopkartierung; Artenschutzkartierung
Rote Listen Pflanzen und Tiere
Arten- und Biotopschutzprogramme
Artenhilfsprogramme