ecoCheck – Umweltrisikoanalyse für Existenzgründer und Unternehmensnachfolger
03.04.2013, Quelle:
HWK für München und Oberbayern
Der ecoCheck wird von der Handwerkskammer (HWK) für München und Oberbayern angeboten. Er soll Unternehmerinnen und Unternehmern bei der Existenzgründung, der Unternehmensnachfolge oder bei der Berufung in die Geschäftsführung helfen, Risiken zu erkennen und abzuschätzen.
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Europäischer Innenraumhygiene-Preis verliehen
20.02.2013, Quelle: Arbeitskreis Innenraumhygiene
Am 19. Februar 2013 wurde der 2. Europäische Innenraumhygiene-Preis an drei Preisträger verliehen. Die mit 6.000 Euro dotierte Auszeichnung ehrt unternehmerische und technologische Leistungen auf dem Gebiet der Innenraumhygiene.
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EU Kommission veröffentlicht Roadmap für besonders besorgniserregende Stoffe
Die Europäische Kommission hat eine Roadmap für "besonders besorgniserregende Stoffe" (SVHC) veröffentlicht. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 alle relevanten SVHC in die Kandidatenliste für das im Chemikalienrecht neue Zulassungsverfahren einzutragen.
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EU-Kommission veröffentlicht ihren REACH-Review-Bericht
Gemäß den Artikeln 75 und 138 der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) überprüft die Europäische Kommission die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) sowie zahlreiche andere Aspekte des mit der genannten Verordnung eingerichteten Regelwerkes. In dem Bericht wird dieses neue Regelwerk im Wesentlichen als Erfolg gewertet.
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Weitere 54 Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen
Mit dieser Erweiterung der Kandidatenliste für das Zulassungverfahren unter REACH erreicht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ihr Ziel, bis zum Ende des Jahres 2012 mindestens 136 besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert zu haben. Insgesamt umfaßt die Kandidatenliste jetzt 138 Stoffe.
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Europäischer Innenraumhygiene-Preis
14.08.2012, Quelle: Fachverband Sanitär Heizung Klima
Im Rahmen des 4. Deutschen Forums Innenraumhygiene wurde der zweite Europäische Innenraumhygiene-Preis verliehen. Prämiert wurden anwendungstechnische Lösungen und Dienstleistungen zur Steigerung der Innenraumhygienequalität, wie Vermeidung von Schadstoffbelastungen oder vorbildliche Kommunikation. Bewerbungsschluss war der
15. November 2012.
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Kandidatenliste wächst weiter
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat 13 weitere Stoffe als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und sie auf die Kandidatenliste für das Zulassungsverfahren gesetzt. Alle diese Stoffe sind krebserregend, erbgutverändernd oder fruchtbarkeitsschädigend.
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Dimethylfumarat darf nicht mehr in Erzeugnissen in Verkehr gebracht oder verwendet werden
Die Europäische Kommission hat eine europaweit gültige Beschränkung erlassen, wonach Dimethylfumarat (DMF) nicht mehr in Erzeugnissen bzw. Teilen davon in Konzentrationen von >0,1 % in Verkehr gebracht oder verwendet werden darf. Dieses Verbot richtet sich insbesondere an Importeure von mit DMF behandelten Waren und weiter verarbeitende Betriebe, da der Einsatz dieses Biozides innerhalb der Union bereits zuvor nicht zulässig war.
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Übergangsfrist für späte Vorregistrierung von Stoffen mit 100-999 Tonnen/Jahr Umsatz endet am 31. Mai 2012
Firmen können die Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2013 für die Registrierung von Phase-in-Stoffen im Mengenband von 100-999 Tonnen pro Jahr in Anspruch nehmen (REACH-Artikel 23). Dazu müssen sie bis zum 31. Mai 2012 eine Vorregistrierung nach Artikel 28 bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einreichen.
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Abgabe zahlreicher Stoffe an die breite Öffentlichkeit beschränkt
Der REACH-Anhang XVII (Beschränkungen) wurde geändert.
Mit den Änderungen will die EU erreichen, daß zahlreiche Stoffe nicht mehr an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden, die als krebserregend, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestuft sind.
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Weitere acht Stoffe werden zulassungspflichtig
Am 14. Februar 2012 hat die Europäische Kommission beschlossen, acht weitere besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) von der sogenannten Kandidatenliste in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH-Anhang XIV) zu verschieben. Nach ihrer individuellen Ablauffrist dürfen diese Stoffe ausschließlich von Firmen eingesetzt werden, denen für ihre spezielle Verwendung eine Zulassung erteilt wurde.
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Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA online
15.02.2012, Quelle: ECHA
Die Europäische Chemikalienagentur hat auf Ihrer Website die Datenbank "Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis" veröffentlicht. Hier kann nach Einstufungen und Kennzeichnungen für Stoffe recherchiert werden.
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Pflicht zur Meldung gefährlicher Gemische an Vergiftungs-Informationszentren ausgeweitet
11.01.2012, Quelle: LfU
Mit der Anpassung des Chemikaliengesetzes (ChemG) an die CLP-Verordnung wurde u. a. der § 16e geändert. Er verpflichtet Inverkehrbringer gefährlicher Gemische (früher: Zubereitungen) zu Meldungen an Informations- und Vergiftungszentren. Diese Meldepflicht wurde auf Gemische ausgeweitet, die nicht für Verbraucher bestimmt sind. Eine Übergangsfrist nach § 28 gilt für Gemische, die bereits vor dem 9. November 2011 auf dem Markt waren und neu unter die Meldepflicht fallen. Sie müssen erst bis zum 1. Mai 2012 gemeldet sein.
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Zwanzig weitere Stoffe auf der Kandidatenliste
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat 20 weitere Stoffe auf die Kandidatenliste für den REACH-Anhang XIV (zulassungspflichtige Stoffe) gesetzt.
Sobald ein Stoff auf der Kandidatenliste erscheint, entstehen Lieferanten dieses Stoffes als solchem, in Gemischen oder in Erzeugnissen Auskunfts-, Informations- bzw. Meldepflichten.
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Neuregelung bei Sicherheitsdatenblättern
Seit dem 1. Dezember 2010 gelten neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter.
Neue oder aktualisierte Sicherheitsdatenblätter für Stoffe müssen seither u.a. die Einstufung nach der EU-Verordnung 1272/2008/EG (CLP) enthalten und zusätzlich die bisherige Einstufung nach der Stoffrichtline 67/548/EWG.
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Erläuterung zu besonders besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen
Um Erzeugnisimporteure und -produzenten dabei zu unterstützen, Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) rechtskonform weiterzugeben, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Informationsschrift veröffentlicht. Die 17-seitige Broschüre trägt den Titel: "Einmal ein Erzeugnis - immer ein Erzeugnis".
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Mängel in Registrierungsdossiers für Zwischenprodukte
Bei standortinternen isolierten und transportierten isolierten Zwischenprodukten können Registranten von reduzierten Informationsanforderungen profitieren. Diese Erleichterung wird nur gewährt, wenn der Registrant glaubhaft macht, dass es sich bei dem betreffenden Stoff tatsächlich um ein Zwischenprodukt handelt und, dass dieses stets unter streng kontrollierten Bedingungen verwendet wird. Es handelt sich um eine Sonderregelung, die für Synthese-Prozesse innerhalb von Verbundstandorten der chemischen Industrie gedacht ist.
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"Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien - Wichtige Informationen für nachgeschaltete Anwender" von ECHA und BAuA
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ein Fact Sheet veröffentlicht. Sie erläutert darin, wie nachgeschaltete Anwender mit Sicherheitsdatenblättern und Expositionsszenarien umgehen sollten. Die deutsche nationale Auskunftsstelle in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat dieses Fact Sheet um einen Anhang mit wesentlichen Anmerkungen erweitert.
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Meldepflichten für "Kandidaten"-Stoffe
Bereits der Eintrag eines Stoffes in die Kandidatenliste für den REACH-Anhang XIV (zulassungspflichtige Stoffe) begründet Meldepflichten für Hersteller und Importeure von Erzeugnissen. Diese sogenannten "besonders besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) sind beispielsweise
- karzinogen (krebserzeugend), mutagen oder fortpflanzungsgefährdend (CMR-Stoffe der Kategorie 1 und 2),
- sowohl persistent wie auch bioakkumulativ und toxisch (giftig) (sog. PBT-Stoffe) oder
- sehr bioakkumulativ und sehr persistent (sog. vBVP-Stoffe).
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Endosulfan wird "dreckige Nummer 22"
05.05.2011, Quelle: UBA, BMU, LfU
Die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen über "persistente organische Schadstoffe" (kurz POPs) tagte vom 25. bis 29. April 2011 in Genf. Dabei wurde für den chemischen Wirkstoff Endosulfan ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot in Pflanzenschutzmitteln eingeführt. Damit umfasst die POPs-Liste nun 22 Stoffe.
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Ergebnisse des Projekts REACH-EN-FORCE-1
REACH-EN-FORCE-1 (REF-1) war das erste europaweite Überwachungsprojekt zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen der EU-Chemikalienverordnung REACH (EG) 1907/2006. Das Projekt wurde im Jahr 2009 durchgeführt. Die Fortsetzung von REF-1 erfolgte im Zeitraum 01/2010 – 03/2011. Die Ergebnisse auf nationaler Ebene wurden in einem Bericht zusammengefasst und den europäischen Ergebnissen gegenübergestellt.
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ECHA berichtet über die Qualität eingereichter Registrierungsdossiers
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat einen Bericht über die Ergebnisse ihrer stichprobenartigen Überprüfung von Dossiers zur Registrierung von Stoffen sowie von Vorschlägen für toxikologische Tests an Wirbeltieren veröffentlicht. Im Jahr 2010 hat die ECHA 70 Konformitätstests und 7 Tierversuchs-Vorschläge vollständig abgearbeitet.
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REACH: Kandidatenliste für zulassungspflichtige Stoffe wächst
Seit dem 15. Dezember 2010 befinden sich weitere 8 Stoffe - also insgesamt 46 - auf der Kandidatenliste für die Aufnahme in den Anhang XIV (zulassungspflichtige Stoffe). Die neuen Kandidaten sind: Cobalt(II) sulfat, Cobalt(II) dinitrat, Cobalt (II) carbonat, Cobalt(II) diacetat, 2-Methoxyethanol, 2-Ethoxyethanol, Chromsäure, Chromtrioxid und Salze dieser Säure bzw. ihrer Oligomere (z.B. Dichromat).
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Notifzierungspflicht für gefährliche Stoffe und Gemische ab 1. Dezember 2010
Laut Artikel 39 der EU-Verordnung Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ("CLP") müssen Hersteller und Importeure ihre Stoffe (als solche oder in Gemischen) melden, sofern diese Stoffe oder Gemische als gefährlich eingestuft sind oder diese Stoffe registrierungspflichtig sind. Wurden die geforderten Informationen bereits im Rahmen eines (Vor-)Registrierungsverfahrens an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übermittelt, gilt diese Pflicht als erfüllt.
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Neue Registrierungsanforderungen in Kraft
Durch Artikel 58 der EU-Verordnung Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ("CLP") wurden einige Änderungen in der REACH-Verordnung eingeführt. Diese Änderungen sind nach dem Ablauf der ersten Übergangsfrist (für die Registrierung von Altstoffen) am
1. Dezember 2010 in Kraft getreten.
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Erste Übergangsfrist für Altstoff-Registrierungen unter REACH abgelaufen
Am 30. November 2010 lief die erste Übergangsfrist zur Einreichung von REACH-Registrierungsdossiers bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aus. Bis zu diesem Zeitpunkt durften Registranten vorregistrierter Altstoffe (Phase-In-Stoffe) die Übergangsfrist nach REACH-Artikel 23 in Anspruch nehmen. Bis zum Ende der Frist wurden Dossiers für insgesamt 4.300 Stoffe eingereicht.
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ECHA-Arbeitspläne - Konkretisierung für 2011
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat im Juni 2010 ihren Arbeitsplan für den Zeitraum 2011-2013 vorgestellt. Er beschreibt, wie die Behörde in den kommenden drei Jahren u.a. bei der Umsetzung von REACH weiter vorgehen will. Basierend auf dem 3-Jahres-Plan hat die ECHA jetzt einen präzisierten Arbeitsplan für 2011 vorgelegt.
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Liste "Probleme & Lösungen" der Kontaktgruppe der Direktoren liegt vor
Die Kontaktgruppe der Direktoren (DCG) wurde im Januar 2010 eingerichtet, um Probleme im REACH-Prozess zu identifizieren und Lösungen zu erarbeiten. Sie besteht aus Vertretern der Europäischen Kommission, der ECHA und der Branchenverbände der Industrie. Inzwischen hat die DCG eine erste Liste mit 28 Problemen und Lösungsvorschlägen vorgelegt.
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Nutzung der REACH-Informationen im umweltrechtlichen Vollzug
Welche Auswirkungen haben die neuen chemikalienrechtlichen Vorschriften auf den Vollzug anderer Rechtsgebiete wie den Immissionsschutz, das Wasser- und das Abfallrecht? Solche und ähnliche Fragen diskutierten Vertreter von Vollzugsbehörden der Bundesländer seit April 2010 in Expertenrunden ("Fokusgruppen"). Die Ergebnisse präsentierte ein Referent des Bayerischen Landesamtes für Umwelt beim 11. REACH Konferenz Workshop am 31. August 2010 in Berlin.
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Übergangsfristen für Chemikalien-Klimaschutzverordnung laufen ab
02.06.2010, Quelle: DIHK, LfU
Ab dem
05. Juli 2010 darf an Kfz-Klimaanlagen, ortsfesten Brandschutzsystemen und Feuerlöschern nur noch arbeiten, wer eine Sachkundebescheinigung hat. Das bestimmt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung, deren vorrangiges Ziel die Verminderung der Emissionen von fluorierten Treibhausgasen vorsieht. Bereits seit einem Jahr müssen Betriebe, die mit fluorierten Treibhausgasen bei Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen umgehen, ihr Personal schulen lassen. Die noch greifenden Übergangsfristen laufen bald ab.
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Software zum Erstellen von Stoffsicherheitsberichten steht bereit
Chesar („Kejsar“ ausgesprochen) ist ein Werkzeug, das Unternehmen für ihre Stoffsicherheitsbeurteilungen (CSA) und Stoffsicherheitsberichte (CSR) einsetzen können. Nach der REACH-Verordnung müssen Stoffsicherheitsberichte für Stoffe erstellt werden, die ein Unternehmen in Mengen von mehr als 10 Tonnen pro Jahr herstellt bzw. einführt. In bestimmten Fällen müssen auch nachgeschaltete Anwender einen Stoffsicherheitsbericht einreichen.
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EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien
in Kraft
Die CLP-Verordnung (für „Classification, Labelling and Packaging“) setzt das Global Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Chemikalien in das EU-Recht um. Sie ist eine weitere zentrale Komponente des neuen EU-Chemikalienrechtes, dessen erster Teil mit der Verordnung REACH in Kraft getreten ist.
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Zertifizierung von Betrieben nach § 6 ChemKlimaschutzV
Unternehmen, die Installation, Wartung und Instandhaltung von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Brandschutzsystemen durchführen, benötigen seit
4. Juli 2009 eine Zertifizierung nach § 6 Abs. 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV).
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Mit ozonzerstörenden Substanzen sachkundig umgehen
Seit Inkrafttreten der Chemikalien-Ozonschichtverordnung im Jahr 2006 müssen Handwerker und Unternehmer, die mit ozonzerstörenden Substanzen umgehen, die erforderliche Sachkunde durch die Teilnahme an einer behördlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachweisen. Zuständige Behörde für die nach ChemOzonSchichtV und ChemKlimaschutzV erforderlichen Anerkennungen bzw. Zertifizierungen ist in Bayern das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU).
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Exportverbot für Quecksilber
06.03.2009, Quelle:
DIHK,
DNREU-Ministerrat und Europäisches Parlament haben sich am 25. September 2008 auf ein Exportverbot für Quecksilber ab dem 15. März 2011 geeinigt. Das Ausfuhrverbot betrifft nicht nur metallisches Quecksilber, sondern auch Verbindungen wie Zinn-Erz und Quecksilber-Chlorid. Die neue Verordnung regelt außerdem die sichere Lagerung von quecksilberhaltigem Abfall.
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Nachträgliche REACH-Vorregistrierung möglich
Die Phase der Vorregistrierung von Stoffen, die unter die REACH-Verordnung fallen, endete am 01. Dezember 2008. Allerdings ist unter bestimmten Bedingungen eine nachträgliche Vorregistrierung möglich.
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Handlungsempfehlung für Recycler zur Vorregistrierung unter REACH
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) hat eine Handlungsempfehlung für Recyclingunternehmen im Umgang mit der Chemikalienverordnung REACH erarbeitet. Diese widmet sich der Vorregistrierung gemäß REACH und zieht dabei neun relevante Stoffströme näher in Betracht.
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Informationspflicht nach Artikel 33 REACH-VO
Mit Vorliegen der "Kandidatenliste" von besonders besorgniserregenden Stoffen der
ECHA werden die Informationspflichten nach Artikel 33 REACH-VO relevant. Der BDI hat gemeinsam mit den Handelsverbänden
HDE und
VEG Musterformulierungen- und formate zur Erfüllung der Informationspflicht nach Artikel 33 REACH-VO entwickelt.
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Dokumentation zum REACH-Workshop des BDI
Der BDI hat am 10./11. September seinen 7. REACH-Workshop veranstaltet. Mittlerweile ist eine Dokumentation des Workshops verfügbar.
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Flammschutzmittel in Elektro- und Elektronikgeräten
24.07.2008, Quelle: UBA
Das Flammschutzmittel Decabromdiphenylether (DecaBDE) darf seit
1. Juli 2008 in der Europäischen Union nicht mehr in neu auf den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten enthalten sein. Auch die Textilindustrie sollte bei Vorhängen, Rollos und Möbelbezugsstoffen auf DecaBDE verzichten. Es gibt umweltschonendere Alternativen.
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Merkblatt: Die Informationspflichten von Unternehmen nach Art. 33 der REACH-Verordnung
Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) hat ein Merkblatt zu den Informationspflichten von Unternehmen nach Art. 33 der REACH-Verordnung zusammengestellt.
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Fluorierte Treibhausgase: Neue EU-Vorgaben für Kälte- und Klimaanlagen
Das Prüfen, Installieren und Reparieren von Kälte- und Klimaanlagen ist ab 4. Juli 2008 nur noch durch zertifiziertes Personal möglich. Das legte die Europäische Kommission (EU) am 2. April 2008 fest in der Verordnung (EG) Nr. 303/2008 zur Festlegung der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal.
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