Betrieblicher Umweltschutz in Bayern - Gewusst wie!
 

Erleichterungen für Unternehmen mit Umweltmanagementsystemen

letzte Aktualisierung: 09.11.2012, Quelle: StMUG

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) stellt auf seinen Internetseiten zum Umweltpakt Bayern aktualisierte Informationen zu Erleichterungen für bayerische Unternehmen mit Umweltmanagementsystemen bereit. Außer Verwaltungserleichterungen sind auch finanzielle Entlastungen für Unternehmen möglich.

Umweltmanagementsysteme sind in den vergangenen Jahren zu einem festen Bestandteil moderner Unternehmensführung gewordenen. Die höchsten Anforderungen an Organisationen und deren Umweltleistung stellt dabei nach wie vor das System nach der EG-Öko-Audit-Verordnung, kurz EMAS (Eco Management and Audit Scheme).

Um die Bereitschaft der Unternehmen zur Einführung von Umweltmanagementsystemen, insbesondere EMAS, zu erhöhen, schafft die Bayerische Staatsregierung Anreize für eine Teilnahme an EMAS.

  • Substitution: Vereinfachungen beim Vollzug umweltrechtlicher Gesetze, ohne dass die zu Grunde liegenden Rechtsvorschriften geändert werden müssen, z. B. Wasserrecht, Abfallrecht
  • Deregulierung: Begünstigungen, die unmittelbar in Gesetze oder Verordnungen aufgenommen werden, z. B. EMAS-Privilegierungs-Verordnung
  • Finanzielle Entlastungen: z. B. 30%ige Gebührenermäßigung für immissions-schutzrechtliche Genehmigungsverfahren


Nach den Vereinbarungen im Umweltpakt Bayern können die bereits genannten Erleichterungen unter bestimmten Voraussetzungen auch von Unternehmen beansprucht werden, die gemäß ISO 14001 von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft wurden.

Beispiel

EMAS-registrierte Betriebe erhalten Ermäßigungen bei den Abfallgebühren. Hier sind die Gebühren für die Bestätigung von Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweisen im Grundverfahren um 50 Prozent reduziert (vgl. Kostenverzeichnis zum Kostengesetz in der Fassung vom 01.10.2011, GVBl. 2011, S. 406, dort lfd. Nr. 8.I.0 Tarifstelle 44.1 und 44.2).

Diese Ermäßigung erhalten auch Entsorgungsfachbetriebe und Betriebe, die andere zertifizierte Umweltmanagementsysteme eingerichtet haben, sofern sie zusätzlich den Nachweis erbringen,
  • dass sie die umweltrechtlichen Vorschriften einhalten,
  • ihre Umweltleistung kontinuierlich verbessern
  • und die Öffentlichkeit über ihre Umweltleistungen informieren


Der Umweltpakt Bayern ist eine Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der Bayerischen Wirtschaft. Er beruht auf Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und Kooperation.