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Umweltforschungsplan 2011

letzte Aktualisierung: 31.01.2011, Quelle: UBA, BMU

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat seinen Umweltforschungsplan 2011 (UFOPLAN 2011) veröffentlicht. Die geplanten Forschungsvorhaben werden - je nach Thematik - vom Umweltbundesamt (UBA), dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) oder dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) getragen. Interessenten können sich noch bis 15. Februar 2011 bei dem jeweiligen Amt melden.

Bewerbung

Sollten Sie Interesse an einem der Forschungsvorhaben haben, können Sie dieses formlos, jedoch getrennt für jedes einzelne Projekt mit folgenden Angaben bekunden:
  • Forschungskennzahl (FKZ),
  • Forschungsthema,
  • Fachgebietsnummer des Umweltbundesamtes,
  • Darstellung der fachlichen Kompetenz und Leistungsfähigkeit für das zu bearbeitende Forschungsthema (Referenzen, Veröffentlichungen, einschlägige Arbeiten) sowie zur personellen und technischen Kapazität,
  • Darstellung eines inhaltlichen Eigeninteresses an der Durchführung des Projekts und ggf. Höhe der finanziellen Eigenbeteiligung.
Eine Vielzahl von Projekten wird auch in Form von Forschungs- und Entwicklungs- oder Werkverträgen vergeben. Interessenbekundungen können nur schriftlich bis zum 15. Februar 2011 abgegeben werden. Es wird gebeten, noch keine Projektskizzen oder formellen Anträge zu übersenden. Sammelbekundungen und unvollständige (nicht bewertbare) Interessenbekundungen werden für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt!

Bitte richten Sie Ihr Schreiben je nach Forschungsträger an:

Umweltbundesamt (UBA)

Referat Z 6
Frau Drömer
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Tel.: 0228 / 8491-0
Fax: 0228 / 8491-1019

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Bundesamt für Strahlenschutz
Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter
Tel.: 01888 / 333-0
Fax: 01888 / 333-1885

In Einzelfällen werden Vorhaben auch vom BMU selbst vergeben.

Weiteres Verfahren

Die eingegangenen Interessenbekundungen werden nach Fristablauf durch die zuständigen Fachgebiete des Umweltbundesamtes nach wettbewerbsrechtlichen Kriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) ausgewertet. Die danach verbleibenden Interessenten werden je nach Dringlichkeit des Projektes und Verfügbarkeit der Haushaltsmittel im Rahmen von Wettbewerbsverfahren zur Angebotsabgabe/Abgabe eines Zuwendungsantrages aufgefordert. Die Aufnahme eines Projektes in den UFOPLAN 2011 bedeutet somit nicht, dass es im Jahr 2011 zur Vergabe kommt.

Hinweis

Interessenten, die für das weitere Verfahren nicht ausgewählt wurden, erhalten grundsätzlich keine Absageschreiben.