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Vierte Stufe des "Glühlampenausstiegs" in Kraft getreten

letzte Aktualisierung: 31.08.2012, Quelle: LfU

Am 01. September 2012 ist die vierte und letzte Stufe des "Glühlampenausstiegs" in der Europäischen Union in Kraft getreten. Ab diesem Datum dürfen die 25- und 40- Watt Modelle der Standard-Glühlampen und konventionellen Halogenlampen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Grundlage dafür ist die Verordnung (EG) Nr. 244/2009 (Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht).

Hintergrund

Seit 1. September 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 244/2009 in Kraft. Wenn es um die Regelungen dieser Verordnung geht, ist es in den Medien oft von einem "Glühlampenverbot" die Rede. In der Tat sieht sie aber kein Verbot bestimmter Techniken vor, sondern stellt Anforderungen an die Effizienz von üblicherweise in Privathaushalten eingesetzten Lampen. Produkte, die diese Anorderungen nicht erfüllen, die also weniger effizient sind, dürfen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Das bedeutet, dass ineffiziente Lampen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr produziert und auf den Markt gebracht werden dürfen. Verbraucher dürfen aber weiterhin jede Lampensorte einsetzen, die sie noch zu Hause haben. Es dürfen auch Restbestände auf den Markt gebracht und verkauft werden.

Fristen

Der "Glühlampenausstieg" erfolgt in vier Stufen. Grundlagen der Stufung sind Lichtleistung und Effizienz. Zu einer ersten Orientierung dient folgende Einteilung nach Watt:
  • Seit 1. September 2009 dürfen alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen – d.h. die übliche 100 Watt Glühlampe darf nicht mehr vertrieben werden.
  • Seit 1. September 2010 müssen auch die klaren Lampen mit mehr als 60 Watt vom Markt verschwinden.
  • Seit 1. September 2011 gilt die Regelung für Standardglühlampe mit mehr als 40 Watt
  • Ab 1. September 2012 sollen schließlich nur noch Glühlampen mit einem Lichtstrom von kleiner als 60 Lumen – das entspricht etwa 10 Watt Leistungsaufnahme – erhältlich sein.
Außerdem gelten ab dem 1. September 2016 für alle Haushaltslampen Effizienzanforderungen, die der Effizienzklasse B entsprechen. Damit sind dann auch viele herkömmlichen Halogenlampen nicht mehr effizient genug und verschwinden vom Markt.

Die technikunabhängig definierten Effizienzanforderungen für klare Lampen treffen auch ineffiziente Energiesparlampen und auch ineffiziente LEDs. Neben Effizienzanforderungen wird auch die Gebrauchstauglichkeit der Lampen zum Kriterium. Dies betrifft die Haltbarkeit, die Schaltfestigkeit, die Zündzeit und die Anlaufzeit.

Hinweise für Unternehmen

Beachten Sie den Leitfaden Effiziente Lichtsysteme, den das LfU herausgegeben hat. Dort erfahren Sie, wie Sie mit effizienter Beleuchtung die Betriebskosten senken können.